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![]() die agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin Ulrike Höfken: Morgen wird über wesentliche Eckpunkte der Neuausrichtung in der Agrarförderung entschieden. Die Agrarminister der Länder beraten über die Fördergrundsätze bei der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Die Bundesregierung hat eine Reihe von konkreten Vorschlägen zur Umorientierung der Agrarförderung gemacht, zu deren Umsetzung jetzt die Mitwirkung der Länder gefragt ist. Zu den Vorschlägen zählen: Förderprogramme für umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren Ausrichtung der Agrarinvestitionsförderung auf artgerechte Tierhaltung Verbesserte Förderung von Investitionen für Einkommenskombinationen wie Direktvermarktung, Tourismus, Landschaftspflege Verbesserte Vermarktungsförderung für ökologische und regionale Produktion Einführung von Naturschutzausgleichszahlungen, zusätzliche Förderungen von Agrarumwelt- und Extensivierungsmaßnahmen Verbesserte Umstellungshilfen für Ökologischen Landbau Die Agrarministerkonferenz vom 13. Juni hat sich auf richtungsweisende Eckpunkte für eine zukunftsfähige Agrar- und Verbraucherpolitik geeinigt. Jetzt müssen die Bundesländer ihren Worten Taten folgen lassen und sich auch der Modulation als wichtigem Instrument für die Umorientierung der Agrarförderung stellen. Die Bundesregierung stellt trotz konsequenter Haushaltskonsolidierung mehr Geld für die Neuorientierung in der Landwirtschaft bereit: Bundesfinanzminister Hans Eichel unterstützt den Kurs von Agrarministerin Renate Künast mit zusätzlich 330 Mio. DM. Damit fördert die Bundesregierung eine verbraucher-, umwelt- und tierschutzorientierte Lebensmittelproduktion. Damit handelt sie im Interesse der Verbraucher. Die von der Agrarministerin vorgeschlagene zusätzliche Umschichtung von EU-Fördermitteln im Rahmen der sogenannten Modulation ist die große Chance für die Bundesländer, mehr Geld für die Entwicklung der ländlichen Räume freizumachen. Für Rheinland-Pfalz z. B. würde eine Umschichtung von ca. 3 Mio. DM im Rahmen der Modulation inklusive Co-Finanzierungsmitteln insgesamt 6 Mio. DM zur Förderung von zukunftsfähiger Landwirtschaft und Regionalentwicklung im ländlichen Raum erbringen - bei nur ca. 1 Mio. DM Eigenbeteiligung. Die Bundesregierung kann eine lineare Modulationslösung auch ohne Länderzustimmung durchsetzen. Die Bundesländer sind aber zum Wohle ihrer Bauern und ihrer ländlichen Bevölkerung aufgerufen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Möglichkeiten der aktiven Gestaltung zu nutzen. Nur dann können die Interessen aller Ländern an Freibeträgen und passgenauen Programmangeboten berücksichtigt werden.
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