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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Naturschutz    Datum: 23.06.2001
Tierschutz auch im Grundgesetz verankern
Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin, erklärt:

Alle vier nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen haben verkündet, den Tierschutz in die Landesverfassung aufzunehmen und haben den Bundestag aufgefordert, Tierschutz auch ins Grundgesetz aufzunehmen.

Wir begrüßen, dass sich in Nordrhein-Westfalen alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag zur Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung geeinigt haben. Durch die Änderung der Landesverfassung wird der Tierschutz gestärkt und es kommt Bewegung in die Debatte um die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz.

Wir werden auch auf Bundesebene die Debatte um die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung wieder führen.
Im Bundestag hatte die CDU einem gleichlautenden Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP im April letzten Jahres nicht zugestimmt und damit die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz verhindert. Da die nordrhein-westfälische CDU jetzt der Veränderung der Landesverfassung zustimmt, hoffen wir, nun auch im Bundestag eine Einigung mit der CDU erreichen zu können. Wir werden noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag im Bundestag stellen.

Die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung ist dringend notwendig, da das Tierschutz-gesetz alleine keinen ausreichenden Schutz für Tiere bietet. Entscheidungen aus der Justiz haben immer wieder gezeigt, dass der Tierschutz gegenüber grundgesetzlich garantierten Rechten wie der Forschungs-, Kunst- und Lehrfreiheit den Kürzeren zieht. Durch eine Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung soll der Tierschutz nicht über diese Grundrechte gestellt werden, sondern es soll eine faire Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Interessen anderer Bereiche gewährleistet werden.



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