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Vom 16. bis 20. Dezember findet in Genf die zehnte Verhandlungsrunde zum "UN-Treaty" statt. Auf der Tagesordnung stehen der Zugang zu Rechtsmitteln, Haftungsfragen und Gerichtsbarkeit und somit das Herzstück des geplanten Vertrags. Im Jahr 2014 hatte der UN-Menschenrechtsrat mit der Resolution 26/9 eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe beauftragt, um ein verbindliches Menschenrechtsinstrument zu transnationalen Unternehmen zu erarbeiten. Die Bundesregierung und die EU haben an den Sitzungen bislang jedoch nur beobachtend teilgenommen. Nina Uretschläger von der Menschenrechtsorganisation FIAN: "Deutschland und die EU haben sich viel zu lange gegen die Einführung von verbindlichen Normen für transnationale Konzerne gewehrt. Dies geht zu Lasten der Menschenrechte, insbesondere im Globalen Süden. Deutschland darf die einmalige Chance eines internationalen Vertrags für Wirtschaft und Menschenrechte nicht länger aufs Spiel setzen!". Nina Uretschläger wird an den Verhandlungen in Genf teilnehmen. Bereits in den 1970er und 1980er Jahren sowie erneut 2003 gab es auf UN-Ebene den Versuch, Investitionen transnationaler Konzerne zu regulieren. Beide Versuche scheiterten am Widerstand der Industrieländer. Auch die Resolution 26/9 wurde nur mit den Gegenstimmen westlicher Staaten wie Deutschland angenommen. "Nun da es ein deutsches und europäisches Lieferkettengesetz gibt und die FDP aus der Bundesregierung ausgetreten ist, hat Deutschland keinen Grund mehr, sich bei den Verhandlungen zurückzuhalten", ergänzt Uretschläger. Insbesondere Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsministerin Svenja Schulze befürworteten in der Vergangenheit den Eintritt der EU in die Verhandlungen. Deutschland sollte sich nun zeitnah und proaktiv für ein EU-Verhandlungsmandat einsetzen, wie es auch das EU-Parlament am 18. Januar 2024 gefordert hat. "Die Bundesregierung muss nun zeigen, wie ernst sie die weltweite Umsetzung der Menschenrechte im Wirtschaftskontext wirklich nimmt. Nur ein wirksamer internationaler Vertrag kann die Straflosigkeit von Unternehmen beenden. Die freiwilligen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte reichen hierfür nicht aus", so Nina Uretschläger weiter. Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch transnationale Unternehmen geschehen auch seit Verabschiedung der Leitlinien 2011 tagtäglich. Durch ihre komplexen Unternehmensstrukturen können transnationale Firmen häufig ihre Verantwortung verschleiern. Der UN-Treaty sollte den Zugang zu Recht für Geschädigte erleichtern. Dazu gehört, dass Betroffene entweder in dem Land Klage einreichen können, in dem die schädigende Tat stattfand - oder auch im Herkunftsland des jeweiligen Unternehmens, wenn sie ansonsten kein faires Verfahren erwarten können ( forum necessitatis ).
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