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Rubrik:Energie & Technik    Datum: 15.11.2024
Gute Wärme planen
Empfehlungen der Umweltverbände zur kommunalen Wärmeplanung
Die Versorgung mit Wärme trägt aufgrund der überwiegend genutzten fossilen Energieträger zu einem wesentlichen Teil zum deutschen Treibhausgasausstoß bei. Um die Klimakrise zu bekämpfen, müssen wir jetzt den Verbrauch fossiler Energien reduzieren und unseren Wärmebedarf durch erneuerbare Wärmequellen decken. Die mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 1.1.2024 erstmals bundesweit eingeführte kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument auf diesem Weg. Damit die Wärmeplanung im Einklang mit den Klimazielen und sozialer Gerechtigkeit gelingt, sollten Kommunen eine Reihe von Punkten beachten:

Wärmeplanung für Planungs- und Investitionssicherheit
  • Schnelle Eignungsprüfung: Im Rahmen von § 14 WPG sollten Kommunen zeitnah entscheiden, welche Gebiete für Wärmenetze und welche für dezentrales Heizen geeignet sind. In letzteren sollte eine verkürzte Wärmeplanung Hauseigentümer*innen noch vor Abschluss der gesamten kommunalen Wärmeplanung Planungssicherheit ermöglichen.
  • Integrierte Planung: Die Wärmeplanung muss die vorhandenen kommunalen Planungen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungspläne) integrieren. Nur so lassen sich Synergien schaffen und Langfristigkeit garantieren.
  • Gesicherte Umsetzung: Die Kommunen müssen schon in der Planungsphase die Umsetzung ihrer kommunalen Wärmeplanung berücksichtigen und vorbereiten. Dazu braucht es verbindliche Beschlüsse und einen klaren, terminierten Fahrplan zur Umsetzung, welcher auch öffentlich kommuniziert wird.
  • Entwicklung der Gasverteilnetze: Die Wissenschaft ist sich einig, dass wir große Teile der alten Gasverteilnetze künftig nicht mehr benötigen, weil eine Umstellung auf Wasserstoff zu ineffizient und teuer ist. Für einen sozialgerechten Umstieg auf erneuerbare Technologien brauchen Kommunen und Energieunternehmen sowie Verbraucher*innen Planungssicherheit für anstehende Stilllegungen. Insbesondere Endkund*innen haben ein Recht auf frühzeitige Information. Um diese vor zwangsläufig steigenden Kosten zu schützen, müssen die Kommunen ihre Wärmeplanung mit der Planung der Stilllegung von Gasverteilnetzen koordinieren.
Wärmeplanung für die Erreichung der Klimaziele
  • Reduktion des Wärmebedarfs: Ehrgeizige Effizienzziele, insbesondere energetische Gebäudesanierungsziele, müssen die kommunale Wärmeplanung flankieren. Gleichzeitig müssen konkrete Maßnahmen die Sanierungsquote auch tatsächlich steigern. Dazu gehören auch gezielte Informations- und Beratungsangebote, ergänzende kommunale Förderungen, Quartierskonzepte und die Sanierung kommunaler Gebäude.
  • Echte erneuerbare Wärme: Die eingeplanten Wärmequellen müssen im Einklang mit Klima-, Natur- und Ressourcenschutz stehen. Das bedeutet, dass Kommunen für ihre Wärmeversorgung vor allem auf (Groß-)Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und unvermeidbare Abwärmepotentiale setzen sollten, ergänzt durch Speicherlösungen.
  • Wärmespeicher: Die Wärmewende hängt in besonderem Maße davon ab, dass es uns gelingt, jahres- und tageszeitliche Leistungsschwankungen auszugleichen. Dafür brauchen wir starke Speicherlösungen wie Erdbeckenspeicher, Aquiferspeicher und Warmwassertanks an Power-to-Heat-Anlagen.
  • Wasserstoff und Biomasse nur als Nischenlösung: Die Nutzung von Wasserstoff in Gebäudeheizungen ist extrem kostspielig und ineffizient. Kommunen sollten Wasserstoff deshalb bereits zu Beginn der Wärmeplanung ausschließen. Als Brennstoff für die Fernwärmeerzeugung darf (ausschließlich grüner) Wasserstoff nur punktuell an Tagen mit extremem Wärmebedarf dienen. Die Wärmeplanung darf Müllverbrennung und industrielle Abwärme für Wärmeerzeugung nur dort vorsehen, wo sie auch nach Effizienzsteigerung, konsequentem Recycling und Ressourcenschutz nicht zu vermeiden sind. Die Verbrennung von Biomasse und Biogas ist aus Klima- und Naturschutzgründen ausschließlich in geringen Mengen und unter strikter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zulässig, wenn bereits alle anderen Potenziale ausgeschöpft sind.
  • Grüne Wärmenetze: Die bestehende Fernwärmeversorgung muss von fossilen auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Dazu gehört auch die schrittweise Absenkung der Vorlauftemperatur. In bisher dezentral oder über das Gasnetz versorgten Gebieten mit ausreichender Bebauungsdichte sollten Kommunen die Planung erneuerbarer Fern- und Nahwärmenetze prüfen. In beiden Fällen ist eine umfassende Erhebung aller Wärmequellen des Gebiets und die Einbeziehung der (potentiellen) Netzbetreiber essentiell.
  • Erneuerbarer Strom: Der Ausbau von Wind- und Solarenergie muss den Wärmeplan vor Ort ergänzen, um die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors abzubilden. Kommunen sollen den Ausbau von Wind und Solar durch ihre Flächenplanung fördern. Außerdem müssen sie gemeinsam mit den Stromnetzbetreibern einen Plan für Ausbau und Optimierung des Stromverteilnetzes erarbeiten.
Wärmeplanung für die Bürger*innen
  • Unabhängige und gute Planung: Vorgaben und Rahmensetzung für die Wärmeplanung als ein politischer Prozess müssen von der kommunalen Politik kommen. Es braucht personelle Kapazitäten innerhalb der Kommune, um die Wärmeplanung zu begleiten. Ziehen Kommunen externe Dienstleister (Planungsbüros, Energieunternehmen, Stadtwerke) für die Planung heran, müssen diese qualifiziert und ohne kommerzielle Eigeninteressen an dem Resultat sein.
  • Partizipation und Kommunikation: Um die Akzeptanz zu fördern und die Umsetzung zu garantieren, muss die Kommune ihre Wärmeplanung als gemeinschaftlichen Prozess begreifen. Kommunen sollten die Wärmeplanung daher von Anfang an durch offensive und transparente Kommunikation sowie durch Beratungsangebote begleiten. Bürger*innen sollen aktiv mitgestalten und mitbestimmen - Kommunen könnten zur Stärkung bürgerschaftlicher Beteiligung beispielsweise die Gründung von Wärme-Genossenschaften fördern.
  • Soziale Wärmeversorgung: Die Wärmeplanung muss berücksichtigen, dass die Wärmeversorgung eng mit Fragen sozialer Gerechtigkeit verknüpft ist. Kommunen müssen die Auswirkungen potenzieller Wärmequellen auf die Heizkosten untersuchen - insbesondere bei vulnerablen Gruppen - und Förderprogramme einkommensgestaffelt aufsetzen. Ziel muss sein, Sanierungsmaßnahmen kommunaler Miethäuser warmmietenneutral umzusetzen.



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