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Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 05.11.2024
Flugausfall und Entschädigung - wann zahlt die Fluggesellschaft?
Fällt der Flug ins Wasser, ist guter Rat teuer.
Wir Menschen reisen gern und viel. Häufig wird dafür das Auto genutzt, aber wenn es etwas weiter weggehen soll, dann ist ein Flug die schnellste Lösung. Jedoch kommt es auch hier wie im Bahnverkehr zu Verspätungen, Überbuchungen oder gar zu Flugausfällen. Was man tun kann, wenn der Flug ausfällt, und welche Ansprüche auf Entschädigung so verprellte Fluggäste haben, erklärt dieser Beitrag.

Flug fällt aus, was nun?
© Joshua Woroniecki, pixabay.com
Wer ausschließlich klimafreundlich reist, also mit dem Zug, dem E-Auto oder dem Fahrrad unterwegs ist, kennt das Problem nicht. Reisende aber, die mit dem Flieger an ihre Urlaubsorte kommen, was bei sehr weit entfernten Urlaubszielen ja auch oft die einzige Möglichkeit ist, sind aber häufiger als man denkt, damit konfrontiert: dem Ausfall einer gebuchten Flugverbindung. Fällt der Flug ins Wasser, ist guter Rat teuer. Grundsätzlich gibt es nun nur zwei Möglichkeiten:
  • man lässt sich den Ticketpreis voll erstatten und verzichtet auf das Reisen
  • man lässt ich auf einen Ersatzflug umbuchen
Für beide Möglichkeiten ist eine konkrete Kommunikation mit der Fluggesellschaft wichtig. Meist bieten diese von sich aus Ersatzflüge oder die Ticketerstattung an. Es lohnt sich aber auch, sich selbst vorab umzuschauen, um die beste Option zu wählen. So kann es sein, dass man selbst einen noch günstigeren Flug findet, als der ausgefallene gekostet hat. Dann ist eine Erstattung des Ticketpreises eine gute Wahl. Auch eine Fahrt mit einem alternativen Transportmittel wie der Bahn kann bei kürzeren Strecken eine Option sein. Das Ferienhaus in Dänemark ist so auch bequem zu erreichen.

In allen Fällen ist es wichtig, sich die Verspätungen, Umbuchungen und Ausfälle mit Begründung bestätigen zu lassen, um Erstattungen, Entschädigungen und etwaige Betreuungsleistungen bei langen Wartezeiten einfordern zu können.

Entschädigung beim Ausfall von Flügen
Bequemer und häufig die einzige Möglichkeit, um noch an sein Urlaubsziel zu kommen, ist das Umbuchen auf einen anderen Flug. Wer jetzt glaubt, dass die Fluggesellschaft allein dadurch alles getan hat, irrt. Es gibt nämlich beim Flugausfall Entschädigung, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Die Entschädigung für Unannehmlichkeiten wie verkürzter Urlaub, Versäumen eines wichtigen Termins oder Verpassen eines Anschlusses kann bis zu 600 Euro pro Person betragen. Entscheidend für die Höhe sind die Flugdistanz und die Abflug- und Ankunftszeiten der Ersatzflüge. Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern gibt es beispielsweise nur 250 Euro, bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro.

Überdies ist aber auch der Zeitpunkt der Information über den Ausfall von Bedeutung. Erfahren die Fluggäste mehr als 14 Tage vorher von dem Flugausfall, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Bei Information über den Ausfall zwischen 7 und 14 Tagen wird die verspätete Ankunfts- und Abflugzeit relevant. Damit kein Frust entsteht und Fluggäste bestens über ihre Rechte informiert sind, gibt es viele Plattformen und Broschüren. So hat unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Broschüre "Ihr Recht auf Reisen" herausgegeben.

Weitere Ansprüche der Fluggäste
Neben der Entschädigungszahlung und dem Ersatzflug ohne Mehrkosten dürfen sich wartende Fluggäste noch über Betreuungsleistungen am Flughafen freuen. Ist die Wartezeit länger als zwei Stunden, muss die Fluggesellschaft für angemessene Verpflegung in Form von Snacks und Getränken, bei längerer Wartezeit auch um ein warmes Essen sorgen. Ferner ist das Buchen und Bezahlen von Hotel und Transport zwischen Hotel und Flughafen für die Überbrückung einer Nacht bis zum nächsten Flug erwartbar.

Grundlage für die Entschädigungszahlungen und weitere Leistungen ist die Europäische Fluggastrechte-Verordnung. Hier kann man noch einmal genauer nachlesen und sich über seine Rechte informieren.


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