Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||||
Flug fällt aus, was nun?
In allen Fällen ist es wichtig, sich die Verspätungen, Umbuchungen und Ausfälle mit Begründung bestätigen zu lassen, um Erstattungen, Entschädigungen und etwaige Betreuungsleistungen bei langen Wartezeiten einfordern zu können. Entschädigung beim Ausfall von Flügen Bequemer und häufig die einzige Möglichkeit, um noch an sein Urlaubsziel zu kommen, ist das Umbuchen auf einen anderen Flug. Wer jetzt glaubt, dass die Fluggesellschaft allein dadurch alles getan hat, irrt. Es gibt nämlich beim Flugausfall Entschädigung, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Die Entschädigung für Unannehmlichkeiten wie verkürzter Urlaub, Versäumen eines wichtigen Termins oder Verpassen eines Anschlusses kann bis zu 600 Euro pro Person betragen. Entscheidend für die Höhe sind die Flugdistanz und die Abflug- und Ankunftszeiten der Ersatzflüge. Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern gibt es beispielsweise nur 250 Euro, bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro. Überdies ist aber auch der Zeitpunkt der Information über den Ausfall von Bedeutung. Erfahren die Fluggäste mehr als 14 Tage vorher von dem Flugausfall, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Bei Information über den Ausfall zwischen 7 und 14 Tagen wird die verspätete Ankunfts- und Abflugzeit relevant. Damit kein Frust entsteht und Fluggäste bestens über ihre Rechte informiert sind, gibt es viele Plattformen und Broschüren. So hat unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Broschüre "Ihr Recht auf Reisen" herausgegeben. Weitere Ansprüche der Fluggäste Neben der Entschädigungszahlung und dem Ersatzflug ohne Mehrkosten dürfen sich wartende Fluggäste noch über Betreuungsleistungen am Flughafen freuen. Ist die Wartezeit länger als zwei Stunden, muss die Fluggesellschaft für angemessene Verpflegung in Form von Snacks und Getränken, bei längerer Wartezeit auch um ein warmes Essen sorgen. Ferner ist das Buchen und Bezahlen von Hotel und Transport zwischen Hotel und Flughafen für die Überbrückung einer Nacht bis zum nächsten Flug erwartbar. Grundlage für die Entschädigungszahlungen und weitere Leistungen ist die Europäische Fluggastrechte-Verordnung. Hier kann man noch einmal genauer nachlesen und sich über seine Rechte informieren.
| |||||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |