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![]() Das BVG hatte mit Urteil vom 6. Juli 1999 die derzeit gültige Hennenhaltungsverordnung von 1987 als tierschutzwidrig erklärt. "Demzufolge sind sowohl die herkömmlichen als auch die sog. "ausgestalteten" Käfige gesetzeswidrig", erläutert die Arbeitskreis-Vorsitzende Lydia Brunner aus Nürnberg. Nach der EU-Richtlinie sollen die Käfige ab dem Jahr 2003, von derzeit 450 qcm, um nur 100 qcm pro Huhn vergrößert werden. Auch die ab dem Jahr 2012 in der Richtlinie vorgesehenen "ausgestalteten" Käfige mit einer Grundfläche von 600 qcm pro Huhn entsprechen nicht den Forderungen des BVG, wonach jeder Henne ohne Übergangsfrist schon heute eine Mindestfläche von 690 qcm zur Verfügung stehen sollte. "Die Grundbedürfnisse der Tiere - das "erhöhte Sitzen auf Stangen", wie vom BVG ausdrücklich gefordert, unbehindertes Picken und Scharren, Streck- und Schüttelbewegungen, Flügelschlagen und -ausbreiten sind auch auch in einem sog. "ausgestalteten" Käfig nicht zu erfüllen", so die ödp-Sprecherin Lydia Brunner. Zwar sei der Entwurf des Verbraucher-Ministeriums ein Schritt in die richtige Richtung, doch auch er werde nur ungenügend dem vom BVG geforderten Anspruch gerecht, die Tiere "ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen und verhaltensgerecht" unterzubringen. Nach Ansicht von Lydia Brunner müsse jeder Henne ein Mindestplatz von 690 qcm zur Verfügung stehen, wie es das BVG fordere. Die Übergangsfrist dürfe maximal zwei Jahre betragen. Gesetzeswidriges Handeln und Tierquälerei dürften nicht noch weitere zehn Jahre gestattet sein. Brunner: "Nach BSE und MKS hat die Politik Einiges gut zu machen und muss endlich die längst fällige Wende in der Tierschutzpolitik einleiten - ohne Rücksicht auf parteiinterne Interessen und wirtschaftliches Kalkül."
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