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Presse-Stelle:  Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V., D-53177 Bonn
Rubrik:Naturschutz    Datum: 20.06.2001
25 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) in Deutschland
DNR für grundlegende Reform
Am 20. Juni 2001 vor genau 25 Jahren trat die Bundesrepublik Deutschland dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen, kurz WA, bei. Aus diesem Anlaß fordert der Deutsche Naturschutzring (DNR) grundlegende Verbesserungen des WA und zeigt zahlreiche kritische Punkte auf.

"Die wirklichen Ausmaße des Handels mit Tier- und Pflanzenarten sind kaum zu beschreiben, da ein Großteil der Handelsströme nicht erfaßt wird oder illegal erfolgt", stellt DNR Vizepräsident Prof. Manfred Niekisch fest. Pro Jahr werden schätzungsweise allein zwischen 5 und 20 Millionen Vögel international gehandelt. Nach einem Bericht des Europäischen Parlamentes wird der Wert des Handels mit wildlebenden Pflanzen und Tieren in der Gemeinschaft pro Jahr auf mindestens 7 Mrd. DM beziffert. Der Bestand an Spitzmaulnashörnern ist weltweit von 65.000 im Jahre 1970 auf knapp 2.000 im Jahre 1991 zurückgegangen. Die Situation des Tigers ist ebenfalls sehr kritisch. In Indien gibt es noch knapp 5.000 Bengal-Tiger. Dagegen hat das WA maßgeblich dazu beigetragen, die Bestände des afrikanischen Elefanten wieder zu stabilisieren.

Heute sind bereits über 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten in den drei Anhängen des WA aufgeführt. Dies ist zwar nur ein Minimum der tatsächlich gehandelten Arten, aber für einen wirksamen Vollzug durch Zoll- und Naturschutzbehörden bereits zu viel. Zudem werden Arten erst dann geschützt, wenn sie bereits gefährdet sind. Sie können erst nach einem langen und komplizierten Verfahren in die Anhänge des WA oder entsprechender nationaler Gesetzgebung aufgenommen werden. Daher fordert der DNR endlich die Einführung des Vorsorgeprinzips, damit Arten nicht erst dann in das Washingtoner Artenschutzabkommen aufgenommen werden, wenn ihre Gefährdung schon offenkundig ist.

Außerdem haben 25 Jahre WA bewiesen, dass einflussreiche Interessenverbände den Schutz wirtschaftlich wichtiger Tier- und Pflanzenarten grundsätzlich blockieren. So ist es bis heute trotz vieler Versuche nicht gelungen, zahlreiche bedrohte Fischarten und Tropenhölzer unter den Schutz des WA zu stellen. Obwohl alle biologischen Fakten und der Bedrohungsstatus die Aufnahme solcher Arten in die Anhänge des WA dringend notwendig machen, scheiterten alle diesbezüglichen Anträge an der Blockadehaltung der internationalen Holz- und Fischlobby.

Mit großer Sorge beobachtet Manfred Niekisch, dass der Gedanke des Schutzes durch Nutzung den Schutz der Arten um ihrer selbst willen aus dem Geist des WA immer mehr verdrängt. "An zahlreichen Tier- und Pflanzenarten hat sich in der Vergangenheit bewiesen, dass eine nachhaltige kommerzielle Nutzung schlichtweg nicht möglich ist. Ein Musterbeispiel sind hier die Meeresschildkröten. Deshalb müssen sich die Vertragsstaaten des WA wieder mehr darauf besinnen, bedrohte Lebewesen auch um ihrer selbst willen zu schützen", stellt Niekisch fest.

Weiter fordert der DNR die Reform der Verträge der Welthandelsorganisation (WTO), damit die Unterordnung des freien Welthandels unter das Ziel einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Entwicklung erfolgt. So wurde den USA im Mai 1994 verboten, einen Importstop für tierschutzwidrig gefangene Thunfische aufrecht zu erhalten. Der DNR ruft gleichzeitig die Industriestaaten dazu auf, nach den erfolgten Einschränkungen des Handels mit gefährdeten Arten Leistungen für die Staaten des Südens bereitzustellen, etwa aus der Global Environmental Facility (GEF) bei der Konvention über biologische Vielfalt, um deren Anstrengungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt wirksam zu unterstützen.

Auch die bundesdeutsche Justiz steht in der Kritik der Umweltverbände. Zwar hat der DNR-Mitgliedsverband Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AgA) einen neunjährigen Rechtsstreit wegen illegalem Fellhandel vor dem Hamburger OLG gegen einen Hamburger Fellhändler erfolgreich abgeschlossen. Dagegen kam es vor dem OLG Frankfurt durch Überschreitung der Verjährungsfrist nicht zur Anklage wegen geschmuggelter 27.000 Wildkatzenfelle aus Bolivien. Der DNR forderte die Gerichte auf, Verfahren gegen das WA zukünftig konsequent und mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit zu verfolgen.

Im WA sind entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit die geschützten Tier- und Pflanzenarten in drei Anhängen aufgeführt: Der Handel mit Exemplaren der in Anhang I genannten Arten ist nur in Ausnahmefällen zugelassen und für kommerzielle Zwecke praktisch ausgeschlossen. Hierunter fallen Elfenbeinprodukte, Meeresschildkröten, Tiger und Ozelot. Exemplare der im Anhang II genannten Arten dürfen gehandelt werden, sofern eine Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes vorliegt. Beispiel dafür ist die Familie der Kolibris. Im Anhang III sind schließlich die Arten aufgeführt, die von einer Vertragspartei in ihrem Hoheitsbereich einer besonderen Regelung unterworfen sind, wie z.B. das Stachelschwein in Ghana.

Dem WA sind mittlerweile über 143 Staaten beigetreten. Alle drei Jahre wird eine Vertragsstaatenkonferenz zum WA durchgeführt, bei der über eine Fortentwicklung des Abkommens beraten und entschieden wird.

"Nach 25 Jahren WA-Übereinkommen in Deutschland können wir zwar zahlreiche Erfolge verzeichnen, müssen aber auch feststellen", so Manfred Niekisch, "dass die alten grundsätzlichen Schwächen des WA bis heute nicht ausgeräumt sind. Das Gegenteil ist der Fall, es kommen immer neue Probleme hinzu."

Weitere Informationen:
Helmut Röscheisen, Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V.,
Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn, Tel. 0228/359005



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