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Presse-Stelle:  Fachzeitschrift MüllMagazin Rhombos-Verlag, D-10785 Berlin
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 18.06.2001
Verpaßte Chancen
Aus dem Inhalt:

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sieht in den §§ 19 und 20 die Verpflichtung zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen vor. In der Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (AbfKoBiV) ist geregelt, daß Abfallerzeuger ihre abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung ihrer Abfälle, entsprechend den Grundsätzen und Pflichten im KrW-/AbfG eigenverantwortlich in Abfallbilanzen darzustellen beziehungsweise in Abfallwirtschaftskonzepten zu planen haben. Ein Projekt der rheinland-pfälzischen Steuerungsgruppe "Vermeidung und Verwertung von Abfällen" am Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht hat jetzt ermittelt, inwiefern diese Vorgaben in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Gerd Vollmer, Referat Sonderabfallwirtschaft am Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, Oppenheim



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