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Viele Anträge sind aus Naturschutzsicht kritisch
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat durch Beschluss vom Januar 2024 bestätigt: Für die Erteilung einer Genehmigung zur Streuobstumwandlung sind strenge Maßstäbe anzulegen. Es müssen besonders gravierende Gründe und ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, die eine solche Genehmigung trotz der ökologischen Bedeutung einer Streuobstwiese rechtfertigen. Im Juli 2024 hat das Umweltministerium eine Orientierungshilfe dazu veröffentlicht. Sie unterstützt die unteren Naturschutzbehörden dabei, den naturschutzfachlichen Wert einer Streuobstwiese landesweit einheitlich zu bewerten. Sollte eine Rodungsgenehmigung erteilt werden, hilft die Handreichung außerdem dabei, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. All diese Bemühungen auf politischer und verbandlicher Seite zeigen in den Landkreisen unterschiedlichen Erfolg: In einigen stellten Kommunen seit Frühjahr 2023 gar keine Anträge mehr, etwa im Kreis Heidenheim und im Main-Tauber-Kreis. "Wenige Landkreise werten die Bedeutung des Streuobstes offenbar sehr hoch. Manche versuchen konstruktiv Kompromisslösungen zu finden. Einige Naturschutzbehörden sehen ihre Aufgabe jedoch weiter darin, das Bauen in Streuobstwiesen zu ermöglichen, statt den im Naturschutzgesetz verankerten Schutz der Streuobstwiesen ernst zu nehmen", betont BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch. Dabei gelte es besonders im ländlichen Raum, das Ausbluten der Ortskerne durch Neubaugebiete zu stoppen und Leerstände zu beleben. Trauriger Spitzenreiter beim Antragsstellen ist in Baden-Württemberg der Landkreis Böblingen mit elf Umwandlungsanträgen, gefolgt vom Landkreis Calw mit neun. Gleichzeitig wurden in diesen Landkreisen Genehmigungen für ökologisch besonders wertvolle Gebiete erteilt. "Auch vier Jahre nach Einführung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes müssen wir Naturschutzverbände noch immer viel Überzeugungsarbeit leisten und zur Einhaltung des Gesetzes mahnen", so LNV-Vorsitzender Gerhard Bronner. Weitere Infos:
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