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Lesen Sie dazu den Kommentar von Steffanie Richter, Fachreferentin beim Bundesverband: "Die Umsiedlung der Tauben scheint auf den ersten Blick eine gute Lösung zu sein, um ihre Tötung zu verhindern. Das Vorgehen könnte jedoch zum Bumerang werden. Andere Städte könnten dem Beispiel Limburgs folgen und die Umsetzung des tierschutzgerechten Stadttaubenkonzeptes auf den Tierschutz abwälzen, nach dem Motto: Wenn der Tierschutz das nicht übernimmt, dann töten wir die Tauben eben. Doch es ist nicht Aufgabe des Tierschutzes, kommunale Aufgaben zu übernehmen. Mit ihrem unermüdlichen Engagement und Wissen leisten die Menschen in den zahlreichen Stadttaubenprojekten eine hervorragende Arbeit für die Tiere und damit auch für die Menschen. Aber die Städte und Kommunen sind dafür verantwortlich, ein tierschutzkonformes Stadttauben-Management als mildestes Mittel zur Lösung dieses menschengemachten Tierschutzproblems einzuführen. Hier ist Zusammenarbeit angesagt. Viele Städte agieren in dieser Hinsicht bereits vorbildlich. Unsere bundesweite Umfrage hat deutlich gezeigt, dass betreute Taubenschläge das Mittel der Wahl sind, um ihre Population tierschutzgerecht zu regulieren. Die Umfrage hat jedoch auch gezeigt, dass eine erfolgreiche und langfristige Umsetzung des Konzeptes meist davon abhängig ist, ob die Kommune Kosten und Betrieb der Schläge übernimmt. Deswegen ist es aus rechtlichen, aber auch aus organisatorischen Gründen inakzeptabel, wenn sich die Kommunen hier aus der Verantwortung stehlen und die Umsetzung des Stadttaubenmanagements alleine auf den Tierschutz abschieben", sagt Steffanie Richter, Fachreferentin für Stadttauben beim Bundesverband Menschen für Tierrechte. Umfrage bestätigt Effektivität des Gesamtkonzeptes Um die Erfahrungen zu Wirksamkeit und Problemen von Stadttaubenprojekten in deutschen Städten auszuwerten, führte der Bundesverband eine umfassende Online-Umfrage unter 71 Städten durch (1). Die Auswertung zeigte, dass das "Augsburger Modell" erfolgreich sein kann, wenn es konsequent umgesetzt wird. Die Umfrage ergab zudem, dass die anfallenden Kosten der Taubenschläge als gerechtfertigt eingeschätzt wurden und dass ein langfristiges Bestehen der betreuten Stadttaubenschläge meist damit verknüpft ist, ob die Kommune den Großteil der Kosten übernimmt. Hinsichtlich des rechtlichen Status von Stadttauben kam ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die Kommunen sowohl tierschutzrechtlich als auch fundrechtlich staatliche Pflichten im Sinne des Schutzes von Stadttauben haben (2). Sie sind nicht nur für die Versorgung der Tiere zuständig. Die Kommunen tragen auch die Verantwortung für die Lösung des menschengemachten Tierschutzproblems. Quellen. (1) Erfahrungen mit Stadttaubenprojekten nach dem "Ausgburger Modell" und Praxisbeispiele, 03.12.2021. Die Ergebnisse der Umfrage stehen in einer 22-seitigen Kurzfassung sowie einer 53-seitigen Langfassung als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. (2) Arleth C., Hübel J. Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung; 29.10.2021. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene.
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