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![]() Die gentechnisch veränderte Maissorte Artuis sollte nicht für den freien, unkontrollierten Verkauf und Anbau auf den Markt kommen. Ich habe mich daher heute in einem Schreiben an den Vorstandssprecher der KWS Saat AG, Herrn Dr. Büchting mit dem Vorschlag gewandt, auf die Sortenzulassung zum Inverkehrbringen im eigenen Interesse und im Interesse eines ergebnisoffenen gesellschaftlichen Dialogs zu verzichten. Die Lebensmittelindustrie beschädigt das Vertrauen der Verbraucher und Landwirte sowie ihre eigene Glaubwürdigkeit, wenn sie einerseits eine offene Debatte über Chancen und Risiken der Gentechnik einfordert, gleichzeitig aber eine Einführung von Gen-Mais an dieser gesellschaftlichen Diskussion vorbei betreibt. Ein Beharren auf einer Genehmigung nach dem altem Zulassungsverfahren wäre eine Provokation von Seiten der Saatgutindustrie, die bei Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden und in der Landwirtschaft zu Recht Widerstände hervorrufen würde. Für gentechnisch verändertes Saatgut gibt es zur Zeit in Europa keinen Markt. Wenn die KWS dennoch auf der Genehmigung beharrt, liegt der Verdacht nahe, es gehe ihr nur ums Prinzip. Sie muss sich daher nicht wundern, wenn sie damit in der Auseinandersetzung um die Gentechnik neue Gräben aufreißt. Tatsächlich ist es für Verbraucher- und Agrarministerin Renate Künast über die Sortenzulassung rechtlich kaum möglich, das Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Maissorte endgültig zu verhindern. Nach der neuen Freisetzungsrichtlinie der EU wäre der Artuis-Mais allerdings nicht mehr genehmigungsfähig. Insbesondere die verwendete Antibiotika-Marker-Technik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll aus Vorsorgegründen nicht mehr verwandt werden. Angesichts der zahlreichen weiterhin ungeklärten ökologischen und gesundheitlichen Fragen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen und angesichts der unzureichenden Kenntnis über die Folgen der Verfütterung schlagen wir daher vor, dass nach den Altverfahren zur Sortenzulassung anstehende gentechnisch veränderte Sorten ausschließlich im Rahmen eines kontrollierten Forschungs- und Monitoringprogramms angebaut werden. Innerhalb eines solchen Programmes sind Anbauflächen, Forschungsinhalte genau definiert sowie ein Verzicht auf Verfütterung des Ernteguts vorgeschrieben. Eine unkontrollierte Verbreitung und der Anbau gentechnisch veränderten Saatguts muss weiterhin ausgeschlossen bleiben.
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