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Am 24. Januar stimmt der Umweltausschuss im Europäischen Parlament über den Kommissions-Vorschlag ab, der die neuen gentechnischen Verfahren von jeglicher Kennzeichnungspflicht sowie Risikoprüfung ausnehmen würde. Ein positives Ergebnis wäre ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Pläne der Kommission. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Menschen in Bayern den gentechnischen Verfahren und ihren vorhersehbaren wie unvorhersehbaren Folgen weiterhin skeptisch bis klar ablehnend gegenübersteht. Thomas Lang, 1. Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ): "Wir wüssten wirklich gerne, welche Meinung Herr Dr. Söder zum Thema Deregulierung vertritt. Denn Gentechnik bleibt Gentechnik - und das Recht auf Selbstbestimmung und damit Wahlfreiheit ist in Bayern ein hochgeschätztes Gut. Wir kennen Herrn Söders Haltung als bayerischer Umweltminister von 2009 bis 2011, vermissen aber seine Stimme in der aktuellen Debatte. Wir hoffen sehr, dass er seine damalige Position weiterhin vertritt: Die Menschen in Bayern, wie in allen europäischen Regionen, sollen selbst darüber bestimmen können, ob sie gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen bzw. in Lebensmitteln zu sich nehmen wollen!". Hintergrund: Der Umweltausschuss des EU-Parlamentes stimmt am 24. Januar über den Gesetzesentwurf der EU-Kommission zur Deregulierung der neuen Gentechnik im Pflanzenbau ab. Die Gesetzesvorlage plant eine weitreichende Aufhebung von Kontroll- und Kennzeichnungs- pflichten für mit der Genschere veränderte Pflanzen. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass mit der Genschere veränderte pflanzliche Organismen künftig nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich dann nicht mehr für gentechnikfreie Lebensmittel entscheiden. Auch die Risikoprüfung vor der Ausbringung von mit der Genschere veränderten Saatgutes soll entfallen. Dadurch wird das hohe Gut des Vorsorgeprinzips ausgehebelt. Von der Deregulierung profitieren würden vor allem die großen Saatgutkonzerne, die gentechnisch verändertes Saatgut patentieren lassen würden. Landwirte könnten dann kein eigenes Saatgut nachbauen, sondern müssten teure Patentgebühren zahlen. Die Saatgutkonzerne werden den Markt mit patentierten Sorten überschwemmen und dadurch ihre Profite auf Kosten der Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern wie auch von Verbraucherinnen und Verbraucher steigern. Am Ende schlüge dies auch bei den Lebensmittelpreisen zu Buche. Auch dies gilt es zu verhindern.
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