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![]() Insgeseamt dürfen in EU-Staaten 72 Vogelarten bejagt werden (Anhang II/2 der EU-Vogelschutzrichtlinie): in Italien 19, Frankreich 36 und Spanien 33. Zu den legal bejagten Arten gehören in diesen drei Ländern Kiebitz, Wachtel, Turteltaube, Feldlerche und Singdrossel. Im Jagdjahr 1997/98 wurden alleine in der Lombardei in den Provinzen Bergamo und Brescia laut amtlicher Statistik abgeschossen: 11.064 Kiebitze 9.749 Wachteln 5.080 Turteltauben 132.490 Feldlerchen Inzwischen ist die Jagd in Italien, Frankreich und Spanien ein wesentlicher Faktor für den Rückgang dieser Arten geworden. Sie nehmen in Mitteleuropa im Bestand ab: Kiebitz in 7 Ländern Wachtel in 8 Ländern Turteltaube in 6 Ländern Feldlerche in 9 Ländern Für Rückfragen: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Professor Dr. Gerhard Thielcke Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel.: 07732-1507-24 oder 07732-1507-26 Fax: 07732-1597-77
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