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Mit einem einkommensunabhängigen Mobilitätsgeld bekämen alle Pendelnden den gleichen Betrag pro Entfernungskilometer gutgeschrieben, was die Verteilungswirkung des Instruments deutlich verbessern würde. Eine ÖPNV-abhängige Pauschale könnte die aus Klimaschutzgründen angestrebte Verlagerung des Verkehrs zu Bus und Bahn fördern, denn der Pkw-Pendelverkehr würde dann deutlich geringer subventioniert. Absetzbar wären nur noch Kosten in Höhe des Deutschlandtickets, abgesehen von Fällen, in denen die Nutzung von Bus und Bahn nicht möglich oder zumutbar ist. Die Reformvorschläge können auch teilweise kombiniert werden. Matthias Runkel, Leiter Verkehrs- und Finanzpolitik beim FÖS, kommentiert: "Die Entfernungspauschale wurde zuletzt gleich zwei Mal angehoben: als Kompensation für den CO2-Preis im Bereich Wärme und Verkehr sowie im Rahmen des ersten Entlastungspakets als Reaktion auf die Energiepreiskrise. Das wirkt dem Klimaschutz direkt entgegen und ist auch als soziale Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet. Die Entfernungspauschale muss grundlegend reformiert werden, um soziale und ökologische Ziele zu vereinen." Carolin Schenuit, geschäftsführende Vorständin des FÖS, hebt hervor: "Die Bundesregierung muss sich an ihre eigenen Ziele erinnern. Der Ab- und Umbau umweltschädlicher Subventionen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und wurde im Koalitionsausschuss 2022 insbesondere mit Blick auf die Entfernungspauschale nochmal bestätigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um die Haushaltslage gehört sie daher zwingend zeitnah auf den Prüfstand." Hintergrund Mit der Entfernungspauschale können Arbeitnehmende für ihren Arbeitsweg im Regelfall 30 Cent je Kilometer als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Das Problem dabei:
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