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Presse-Stelle:  Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., D-10117 Berlin
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 16.11.2023
Klimaschutz braucht festen Platz in Fiskal- und Haushaltspolitik
BNW fordert, dass Klimaschutz einen langfristigen Platz in der Fiskal- und Haushaltspolitik der Bundesregierung findet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat gestern das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt. Für Klimaschutzvorhaben fehlt dadurch ein Betrag in Milliardenhöhe. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) fordert von der Bundesregierung eine Haushaltspolitik, die Klimaschutz langfristig einplant, und dafür den Abbau klimaschädlicher Subventionen.

BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter © Jörg Farys
"Bereits eingeplante Gelder für Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht gestrichen werden. Gleichzeitig muss die Bundesregierung prüfen welche Mittel mobilisiert werden können, um den Klima- und Transformationsfonds aufzustocken", appelliert BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter angesichts des Haushaltsurteils.

Der BNW fordert, dass Klimaschutz einen langfristigen Platz in der Fiskal- und Haushaltspolitik der Bundesregierung findet. Besonders für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft braucht es jetzt klare Rahmenbedingung für mehr Klimaschutz:

"Unternehmen wollen sich auf den Weg zur klimafreundlichen Transformation der Wirtschaft machen, aber dafür braucht es vor allem eines: Planungssicherheit. Die Bundesregierung muss für ihre Klimapolitik deshalb ein festes finanzpolitisches Fundament schaffen", betont BNW- Geschäftsführerin Reuter.

Der Verband fordert dafür von der Regierung unter anderem eine konsequente Erhöhung des CO2-Preises. Außerdem sieht der BNW einen riesigen Hebel im Abbau klimaschädlicher Subventionen. Durch Subventionen wie der Energiesteuerbefreiung für die stoffliche Verwendung fossiler Energieträger oder dem sogenannten Dienstwagenprivileg entgehen dem Fiskus jährlich Milliarden. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung formuliert Haushaltsspielräume durch den Abbau klimaschädlicher Subventionen gewinnen zu wollen, umgesetzt wurde bisher allerdings nichts. Konkret fordert der Verband:
  • Die Abschaffung der Energiesteuerbefreiung bei der stofflichen Verwendung von fossilen Energieträgern
  • Die Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Firmenwagen (Pauschale Erhöhung der Prozent-Regel auf 2% für Verbrenner, Spreizung nach CO2-Wert)
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