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In ihrer Stellungnahme sprechen sich die Verbände dafür aus, ab 2027 alle Fördermittel der GAP für eine einkommenswirksame Honorierung klar definierter Leistungen der Bäuerinnen und Bauern in den Bereichen Umwelt-, Natur-, Klima-, und Tierschutz einzusetzen und hierbei stets agrarstrukturelle Aspekte zu berücksichtigen. Zur Entbürokratisierung der GAP wird vorgeschlagen, die bisherigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sowie die Öko-Regelungen, mindestens auf Antragsebene, zusammenzuführen und kohärent aufeinander abzustimmen. Die Förderung von Junglandwirt:innen soll auf Basis einer konzeptbasierten, nicht flächengebundenen Existenzgründungsprämie erfolgen. Die Verbände halten es für notwendig, dass Betriebe, die GAP-Förderung erhalten, auch weiterhin bestimmte Basisvorgaben einhalten müssen. Eine hohe Bedeutung misst die Plattform der Organisation der Agrarmärkte (GMO) bei. Mit einem Bündel an Maßnahmen sollen Bäuerinnen und Bauern in die Lage versetzt werden, die Agrarmärkte im Gleichgewicht zu halten und dadurch gewinnbringende Preise zu erzielen. Um den Politikwechsel in der GAP für die landwirtschaftlichen Betriebe in planbaren, verbindlichen und sozial gerechten Schritten zu vollziehen, fordern die Verbände die Bundesregierung auf, bereits in der laufenden Förderperiode die Instrumente zur Honorierung von Gemeinwohlleistungen auszubauen sowie deren Prämienhöhen aufzustocken und die Fördermittel zudem gerechter zu verteilen. Hintergrundinformationen: Im Zeitraum von 2021 bis 2027 wird die EU im Zuge der GAP rund 385 Mrd. Euro bereitstellen. Diese Summe entspricht ca. einem Drittel des EU-Haushaltes. Für viele Bäuerinnen und Bauern machen die Fördermittel der GAP zwischen 30 und 60 Prozent Ihrer Einkünfte aus. Die GAP ist zudem das zentrale Instrument zur Gestaltung der Agrarmärkte und das mit Abstand am weitesten vergemeinschaftete Politikfeld der EU. Die Ausgestaltung der GAP entscheidet darüber wie krisensicher, ökologisch und gerecht in Deutschland und Europa Lebensmittel erzeugt, und öffentliche Güter durch die Landwirt-schaft bereitgestellt werden. Für die nächste Förderperiode ab 2028 starten aktuell die Debatten und Weichenstellungen.
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