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Die Wissenschaftler erstellten ein Impuls-Konzept. Der Kreis- und Umweltausschuss im Kreis Ahrweiler forderte fraktionsübergreifend und einstimmig die Kreisverwaltung und Landrätin Weigand auf, sich bei der Landesregierung für die Umsetzung des Impulskonzeptes als Projekt einzusetzen. Die Kommunalpolitiker aller Fraktionen waren sich einig, dass der Wiederaufbau mit Nutzung der erneuerbaren Energien mit enormen Chancen für das gesamte Kreisgebiet verbunden sein würde. Sie empfahlen, dafür 10 Mio. Euro aus dem 30 Milliarden umfassenden Wiederaufbau-Fonds einzusetzen. Die Landesregierung winkte jedoch ab. Sie verwies auf das "Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021", worin keine Mittel für Energiewende-Maßnahmen vorgesehen sind. In der Verordnung zum Gesetz heißt es jedoch im §3 (2): "Die Länder können für Maßnahmen der Wiederherstellung eine dem jeweiligen Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko angepasste Weise der Wiederherstellung zur Bedingung machen, soweit dies zur Vermeidung künftiger Schäden erforderlich ist." Dies sollte auch und erst recht für die Energieversorgung gelten. Seit vielen Jahren weist die Klimawissenschaft darauf hin, dass die durch die fossile Energiewirtschaft verursachte Klimaerhitzung zu Wetterextremen führt, wie wir sie insbesondere auch im Ahrtal erlebt haben. Auch die Verbrennung fossiler Stoffe vor Ort muss beendet werden. Zusätzlich zur positiven Klimawirkung werden dadurch Umweltschäden - etwa durch auslaufenden Heizöl - vermieden. Rainer Doemen, unter anderem Impulsgeber des "Runden Tisches Erneuerbare Energien" und führender Aktivist bei der Solartal-Initiative hat deshalb Verkehrsminister Dr. Wissing (BMDV), Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck (BMWK), Umweltministerin Lemke (BMUV) und Bauministerin Klara Geywitz (BMWSB) angeschrieben. In seiner Mail heißt es: "Für das Flutkatastrophengebiet im Kreis Ahrweiler muss zwingend das Aufbauhilfegesetz 2021 . verändert werden. Es darf nicht so bleiben, dass . ein zukunftsorientierter Wiederaufbau mit erheblich reduzierten Treibhausgasemissionen [.] nicht gefördert wird." Einstweilen hat Minister Wissing mit allgemeinen verkehrspolitischen Darlegungen geantwortet, aber kein Wort zur erforderlichen Projektarbeitsform für die Umsetzung der Inhalte der SolAHRtal-Initiative beigetragen. Der Bundeskanzler oder andere ebenfalls angeschriebene Minister:innen haben noch nicht geantwortet. Der Runde Tisch Erneuerbare Energien erwartet von der Bundesregierung, dass sie das eigentliche von Rainer Doemen vorgetragene Anliegen aufgreift und umgehend dafür sorgt, dass der § 3 (2) der Aufbauhilfeverordnung 2021 in folgendem Sinn erweitert wird: Der Vermeidung künftiger Schäden dient insbesondere auch, bisherige fossile Energieversorgungssysteme durch auf erneuerbaren Energien basierende Lösungen zu ersetzen." Es kann nicht sein, dass die Einführung des extrem klimaschädlichen LNG durch kurzfristig geschaffene gesetzliche Regelungen beschleunigt wird, während das Aufbauhilfegesetz 2021 den Umstieg auf erneuerbare Energien im Zuge des Wiederaufbaus in Flutgebieten als nicht förderwürdig einstuft.
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