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"Die EU-Kommission erkennt zwar an, dass auch Neue Gentechnik in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft verboten bleiben muss. Jedoch schlägt sie vor, den dafür notwendigen Schutz aus bisher geltenden Koexistenzregelungen, Rückverfolgbarkeit und Transparenz abzuschaffen. In der Konsequenz würde das für die Unternehmen der Bio-Branche einen deutlich höheren Aufwand in der Sicherung der Qualität von Bio-Lebensmitteln bedeuten. Zudem erhöht sich dadurch die Gefahr der Kontamination von Bio-Produkten mit neuer Gentechnik aus der konventionellen Landwirtschaft. Dies stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf. Es kann nicht sein, dass gerade die Unternehmen, die versuchen Neue Gentechnik zu vermeiden, die Kosten für die Gewährleistung der Gentechnikfreiheit ihrer Produkte zu tragen haben. Neue Gentechnik macht die Land- und Lebensmittelwirtschaft nicht nachhaltiger. Es geht um das Anbausystem und nicht um einzelne Merkmale von Pflanzen. Der Ökolandbau ist das einzig funktionierende System für eine nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Jede zusätzliche Belastung der Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft gefährdet den dringend notwendigen Umbau hin zu mehr Nachhaltigkeit und der Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise und auch das Ziel der Bundesregierung von 30 Prozent Bio." Der BNN hat mit der Verabschiedung einer Resolution auf dessen Mitgliederversammlung 2023 noch einmal deutlich Position gegen eine Deregulierung des Gentechnikrechts bezogen. Die Resolution steht hier zum Download bereit.
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