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Die mit 6.000 Euro dotierte Auszeichnung kann in vier Kategorien vergeben werden. Im Einzelnen:
Hintergrund: Preiswürdige Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 31. August 2023 dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Kaiser-Friedrich Str. 1, 55116 Mainz oder RP-Tier@mkuem.rlp.de benannt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden, der Tierschutzbeirat des Landes sowie Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind nicht möglich. Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt. Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Tierschutzbeirates, des Landesuntersuchungsamtes und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität entscheidet über die Vergabe. Weitere Informationen zum Tierschutzpreis sind hier online abrufbar.
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