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![]() Mit dem beschlossenen Regierungsentwurf zur Neuregelung des deutschen Naturschutzrechts wird eines der wichtigsten umweltpolitischen Vorhaben der rot-grünen Koalition umgesetzt, um den langanhaltenden Reformstau im Naturschutz nachdrücklich abzubauen. Gegen große Widerstände hat Umweltminister Trittin die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die anstehenden Beratungen werden zeigen, dass es Bundesregierung und Koalitionsfraktionen ernst ist mit dem Schutz der Natur und unseren natürlichen Lebensgrundlagen. Angesichts der anhaltenden Zerstörung von Lebensräumen, des Biotopverlusts und Artenrückgangs ist die Durchsetzung eines modernen Naturschutzgesetzes seit langem überfällig. Die Natur muss nachhaltig geschützt werden - um ihrer selbst willen, um unseretwegen und für die uns nachfolgenden Generationen. Besonders begrüßen wir, dass im Zusammenhang mit der angestrebten Agrarwende das Verhältnis von Naturschutz und Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Naturschutzrecht auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird. Das ist ein großer Fortschritt, denn Naturschutz kann nur gelingen, wenn er auch nutzungsintegriert und präventiv auf der gesamten Fläche erfolgt. Mit der Einführung der Verbandsklage auf Bundesebene werden die Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände ausgebaut. Ihre Vertreter werden die Berücksichtigung der rechtlich verankerten Naturschutzinteressen noch wirkungsvoller einfordern können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine sehr gute Grundlage für die Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Wir werden in den parlamentarischen Beratungen die Chance nutzen, noch weitere Verbesserungen für den Naturschutz zu erreichen, beispielsweise im Meeresnaturschutz sowie im Biotopverbund und Alleenschutz. Weitere Informationen unter: www.gruene-fraktion.de
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