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![]() Mit der Verabschiedung der Biomasse-Verordnung hat der Bundestag die Voraussetzung für einen bundesweiten Investitionsboom in allen energetischen Biomasse-Nutzungstechnologien geschaffen. Damit wird eine neue Dimension der umweltfreundlichen Energieversorgung eröffnet. Mit einem Investitionsvolumen von mindestens zwei Milliarden DM in den nächsten drei Jahren wird ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Schaffung vieler Tausend neuer Arbeitsplätze geleistet. Der Landwirtschaft wird durch die Biomasse-Verordnung in diesen schwierigen Zeiten eine zusätzliche Perspektive gegeben. Die Landwirte werden Strom, Wärme und Treibstoff produzieren. Die Vision vom Landwirt als "Ölscheich" kann damit Wirklichkeit werden. Mit der Verordnung werden die notwendigen Klarstellungen getroffen, welche Stoffe und technischen Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) fallen, und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Als wesentliche Problembereiche traten dabei die Frage der Altholz-Nutzung und des Umganges mit tierischer Biomasse auf, für die konstruktive Lösungen gefunden wurden: Es wird ermöglicht, dass alle Altholznutzungen nach dem EEG vergütet werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorliegen einer Genehmigung nach der 17. BImSchV und der Erreichung von elektrischen Mindestwirkungsgraden im Falle des Einsatzes von Altholz in reinen Kondensationsstromanlagen. Bei der Verwendung von Biomasse tierischen Ursprungs gibt es gegenüber der bisherigen Praxis keine Einschränkungen. Stoffe, die keine Ausnahme nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz erhalten, bleiben jedoch weiterhin von der Vergütung nach EEG ausgeschlossen. Wir begrüssen, daß sich die Union konstruktiv in die Diskussion um die Verordnung eingebracht und der Verordnung zugestimmt hat. Die Biomasse-Verordnung tritt in der nächsten Woche in Kraft.
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