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Gutachterin Anna von Rebay: "Die Grundschleppnetzfischerei ist nicht mit den Erhaltungszielen der Schutzgebietsverordnung der Doggerbank vereinbar. Eine Fangerlaubnis hätte nur vergeben werden dürfen, wenn zuvor eine Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen des Gebietes durchgeführt wurde. Ohne eine solche Prüfung der Umweltauswirkungen der Fischerei in dem Meeresschutzgebiet ist die Vergabe von Fangerlaubnissen unrechtmäßig. Sie kann mit einer Klage angefochten werden." Fischerei mit Grundschleppnetzen ist eine der größten Bedrohung für die Lebensräume und Artengemeinschaften in den Schutzgebieten. Mit dieser zerstörerischen Fangmethode wird noch immer im Großteil aller deutschen Meeresschutzgebiete gefischt. Erst im Februar 2023 hatte Deutschland zusammen mit der Europäischen Kommission erste Maßnahmen eingeführt, die mobile grundberührende Fischerei in Teilen der Nordsee-Schutzgebiete einzuschränken. Für die Doggerbank gelten jedoch weiterhin keine Einschränkungen. Daher hat der BUND diese Praxis prüfen lassen. Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Fischereiminister Cem Özdemir muss jetzt dafür sorgen, dass die Grundschleppnetzfischerei auf der Doggerbank eingestellt wird und keine weiteren Fangerlaubnisse ohne eine vorhergehende Verträglichkeitsprüfung vergeben werden. Zusammen mit dem Bundesumweltministerium muss er das europäische und nationale Naturschutzrecht in unseren Meeren ohne weitere Umwege und Verzögerungen umsetzen." Deutschland muss im Rahmen der Gemeinsame Fischereipolitik der EU ein vollständiges Verbot der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten verhandeln, um nach knapp 20 Jahren endlich einen effektiven Schutz des Meeresschutzgebietes zu erreichen. Dieses Vorgehen hat auch die Europäische Kommission erst kürzlich mit dem Fischerei-Aktionsplan vorgeschlagen. Darin wird ein vollständiges Verbot von Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 empfohlen. Mehr Informationen:
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