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Die Nutzerkonten bzw. die zugehörigen Verträge bestehen über den Tod hinaus und werden mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten vererbt. Das bedeutet, dass weiterhin Kosten anfallen können und die gesammelten Daten bei den Anbietern der Accounts bestehen bleiben. "Klären Sie, was mit diesem digitalen Nachlass passieren soll. Bestimmen Sie im Rahmen einer digitalen Vorsorge, welche nahestehende Person sich im Ernstfall als digitaler Nachlassverwalter um Ihre Nutzerkonten kümmern und sie in Ihrem Sinne verwalten soll", rät Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Am Anfang steht die Überlegung, bei welchen Anbietern überhaupt Online-Konten bestehen, um eine vollständige Liste mit den Zugangsdaten zu erstellen. Im nächsten Schritt können die Regelungen zum Umgang mit diesen Konten vermerkt werden. Dazu Georg Abel: "Geben Sie möglichst genau an, wie Ihre Erben mit Inhalten wie Fotos, Beiträgen, Kommentaren und Videos verfahren sollen, ob Ihre Netzwerke über Ihren Tod informiert und eventuell ein Gedenkstatus eingerichtet werden soll." Die Liste mit den Benutzernamen, Passwörtern und weiteren Angaben sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Schließlich ist der digitale Nachlassverwalter zu informieren, wo die Liste mit den Zugangsdaten zu digitalen Konten und Geräten zu finden ist. "Denken Sie außerdem daran, der Person Ihres Vertrauens eine gültige Vollmacht für den Zugang auszuhändigen", sagt Georg Abel. Mehr Informationen und Tipps dazu bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE in dem Portal Verbraucher60plus. Die kostenlosen Online-Informationen stehen in dem Beitrag "Digitalen Nachlass regeln" unter dem Themenschwerpunkt "Internet" auf www.verbraucher60plus.de bereit.
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