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Die wichtigen Informationen zum GasheizungsverbotDas neue GEG setzt ein stufenweises Ende für Gas- und Ölheizungen bis zum Jahr 2045 in Gang. Allerdings lässt sich nicht von einem strikten Verbot für Gasheizungen ab 2024 sprechen. Die Koalition hat sich auf folgende Ausnahmeregelungen und Übergangsbestimmungen geeinigt:
Bestandsschutz bei bestehenden GasheizungenNach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterliegen Öl- und Gasheizungen, die ein Alter von 30 Jahren oder mehr erreicht haben, der Austauschpflicht. Diese Regelung betrifft Heizungen, die mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW ausgestattet sind. In Deutschland existiert kein genereller Bestandsschutz für Gasheizungen. Vielmehr hängt die Bestandsschutzdauer von verschiedenen Aspekten ab, etwa dem Alter der Gasheizung oder den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Gasheizungen müssen grundsätzlich die gesetzlichen Sicherheits- und Energieeffizienzstandards erfüllen. Ältere Anlagen können jedoch aufgrund geänderter technischer Normen nicht mehr den aktuellen Anforderungen gerecht werden. In solchen Fällen kann ein Austausch durch eine fortschrittlichere, effizientere und umweltverträglichere Heizungslösung angebracht sein. Ein weiterer Einflussfaktor auf die Bestandsschutzdauer sind die landesrechtlichen Vorschriften. Einige Bundesländer haben spezifische Fristen vorgegeben, innerhalb derer ältere Gasheizungen zu ersetzen sind. In anderen Ländern gibt es solche Regelungen nicht, und der Bestandsschutz besteht so lange, bis die Anlage aufgrund von Alter oder Defekten ausgetauscht werden muss. Es ist stets ratsam, die Heizungsanlage regelmäßig von einem Fachmann prüfen zu lassen und gegebenenfalls auf eine moderne, effiziente Heizungslösung umzusteigen, um Kosten zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Welche Heizungen sind ab 2024 in Deutschland erlaubt?Die Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung ist technologieunabhängig möglich, da unterschiedliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie, Stromdirektheizungen und Biomasse eingesetzt werden können. Alternativ kann das Gebäude auch an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Eine zulässige Option, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Gashybridheizung. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung gewährleistet und die Gasheizung bei besonders niedrigen Temperaturen unterstützt. Allerdings sollten bei dieser Kombination die doppelten Anschaffungs-, Wartungs- und möglichen Reparaturkosten berücksichtigt werden. Eine Wärmepumpe als alleiniges Heizsystem ermöglicht Kosteneinsparungen und eine zukunftssichere Lösung, denn ab 2045 ist das Heizen mit Gas untersagt. Auch Gasheizungen, die vollständig auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen installiert werden. Für sogenannte H2-Ready-Gasheizungen muss jedoch ein umfassender Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze vorliegen. Zudem müssen diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Viele Fachleute sind sich bereits einig, dass das Heizen mit reinem Wasserstoff aufgrund der hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten für Hausbesitzer wirtschaftlich nicht rentabel ist. Ist eine neue Gasheizung vor 2024 wirtschaftlich sinnvoll?Immobilienbesitzer, die vor dem Inkrafttreten des neuen GEG noch eine Gasheizung in ihrem Haus installieren möchten, sollten den ansteigenden CO2-Preis berücksichtigen. Im Gebäudebereich wird dieser bis 2026 schrittweise erhöht und soll nach derzeitigem Wissen ab 2027 sogar überproportional steigen. Für eine Gasheizung in einem Einfamilienhaus könnten zusätzliche Kosten von etwa 600 bis 800 Euro entstehen. Es ist zudem unwahrscheinlich, dass der Gaspreis wieder auf das frühere Preisniveau zurückkehrt. Das bisher günstige Pipelinegas, das in der Vergangenheit hauptsächlich in Privathaushalten eingesetzt wurde, wird zunehmend durch teureres Flüssiggas ersetzt. Auch die Nutzung einer Gasheizung, die mit grünem Wasserstoff betrieben wird, ist laut Fachleuten derzeit nicht ratsam. Abgesehen von den hohen Anschaffungskosten würde für den Heizbetrieb 3,5 bis 7-mal mehr Strom benötigt als bei einer Wärmepumpe. Dieser Umstand sollte bei der Entscheidungsfindung für ein zukunftsfähiges und effizientes Heizsystem in Betracht gezogen werden.
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