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Rubrik:Haus & Garten    Datum: 11.04.2023
Verbot neuer Gasheizungen in Deutschland ab 2024
Die Klimaziele der Bundesregierung sehen vor, dass Deutschland ab 2045 klimaneutral ist. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) entfällt auf das Beheizen und Kühlen von Gebäuden etwa ein Fünftel (18 %) der gesamten CO2-Emissionen des Landes. Die Bundesregierung diskutiert deshalb schon lange über ein Verbot von Gasheizungen, die als besonders klimaschädlich gelten.

© ri, pixabay.com
Nun hat die Ampel-Koalition sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeignet, bei der sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) durchsetzen konnte. Ab 2024 ist die Installation von neuen Öl- und Gasheizungen untersagt. Neue Heizungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Aus für Öl- und Gasheizungen in Deutschland ist damit beschlossen. Es sind jedoch Übergangsphasen, Ausnahmen und ein umfangreiches Förderprogramm geplant.

Die wichtigen Informationen zum Gasheizungsverbot


Das neue GEG setzt ein stufenweises Ende für Gas- und Ölheizungen bis zum Jahr 2045 in Gang. Allerdings lässt sich nicht von einem strikten Verbot für Gasheizungen ab 2024 sprechen. Die Koalition hat sich auf folgende Ausnahmeregelungen und Übergangsbestimmungen geeinigt:
  • Keine sofortige Austauschpflicht für Gasheizungen: Auch nach 2024 können betriebsfähige Gasheizungen weiterhin in Betrieb bleiben. Eine unmittelbare Pflicht zum Austausch ist nicht vorgesehen. Dennoch besteht die gesetzliche Verpflichtung, veraltete Heizungsanlagen nach höchstens 30 Jahren auszutauschen (gemäß GEG).

  • Reparaturen defekter Gasheizungen: Eine bestehende Gasheizung darf bei einem Defekt repariert und weiterverwendet werden, wenn sie noch nicht das zulässige Höchstalter von 30 Jahren erreicht hat.

  • Übergangsphasen bei irreparablen Gasheizungen: Falls eine bestehende Heizung ausfällt und eine Reparatur nicht mehr möglich ist, kann als temporäre Lösung eine neue Öl- oder Gasheizung installiert werden. Gemäß der neuen Regelungen ist jedoch eine ökologische Nachrüstung innerhalb von spätestens drei Jahren erforderlich.

  • Ausnahmen für Menschen ab 80: Hauseigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Verpflichtung befreit, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Bei einem Heizungsausfall dürfen sie erneut eine reine Öl- oder Gasheizung erwerben. Es wird aber noch diskutiert, ob diese Ausnahme jüngere Menschen diskriminiert. Wenn dies der Fall ist, wäre die Ausnahme laut dem Grundgesetz (GG) verboten und müsste aus der Novelle des GEG entfernt werden. Wenn das Haus jedoch verkauft oder vererbt wird, kommt das neue Gesetz nach einer Übergangszeit von höchstens zwei Jahren zur Anwendung.

  • Ausnahmen bei wirtschaftlichen Härtefällen: Es ist vorgesehen, besondere Härtefallregelungen für Haushalte mit geringem Einkommen einzuführen. Die genauen Bestimmungen dieser Regelungen sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht detailliert festgelegt.

Bestandsschutz bei bestehenden Gasheizungen


Nach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterliegen Öl- und Gasheizungen, die ein Alter von 30 Jahren oder mehr erreicht haben, der Austauschpflicht. Diese Regelung betrifft Heizungen, die mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW ausgestattet sind.

In Deutschland existiert kein genereller Bestandsschutz für Gasheizungen. Vielmehr hängt die Bestandsschutzdauer von verschiedenen Aspekten ab, etwa dem Alter der Gasheizung oder den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Gasheizungen müssen grundsätzlich die gesetzlichen Sicherheits- und Energieeffizienzstandards erfüllen. Ältere Anlagen können jedoch aufgrund geänderter technischer Normen nicht mehr den aktuellen Anforderungen gerecht werden. In solchen Fällen kann ein Austausch durch eine fortschrittlichere, effizientere und umweltverträglichere Heizungslösung angebracht sein.

Ein weiterer Einflussfaktor auf die Bestandsschutzdauer sind die landesrechtlichen Vorschriften. Einige Bundesländer haben spezifische Fristen vorgegeben, innerhalb derer ältere Gasheizungen zu ersetzen sind. In anderen Ländern gibt es solche Regelungen nicht, und der Bestandsschutz besteht so lange, bis die Anlage aufgrund von Alter oder Defekten ausgetauscht werden muss.

Es ist stets ratsam, die Heizungsanlage regelmäßig von einem Fachmann prüfen zu lassen und gegebenenfalls auf eine moderne, effiziente Heizungslösung umzusteigen, um Kosten zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Welche Heizungen sind ab 2024 in Deutschland erlaubt?


Die Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung ist technologieunabhängig möglich, da unterschiedliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie, Stromdirektheizungen und Biomasse eingesetzt werden können. Alternativ kann das Gebäude auch an ein Wärmenetz angeschlossen werden.

Eine zulässige Option, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Gashybridheizung. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung gewährleistet und die Gasheizung bei besonders niedrigen Temperaturen unterstützt. Allerdings sollten bei dieser Kombination die doppelten Anschaffungs-, Wartungs- und möglichen Reparaturkosten berücksichtigt werden. Eine Wärmepumpe als alleiniges Heizsystem ermöglicht Kosteneinsparungen und eine zukunftssichere Lösung, denn ab 2045 ist das Heizen mit Gas untersagt.

Auch Gasheizungen, die vollständig auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen installiert werden. Für sogenannte H2-Ready-Gasheizungen muss jedoch ein umfassender Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze vorliegen. Zudem müssen diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Viele Fachleute sind sich bereits einig, dass das Heizen mit reinem Wasserstoff aufgrund der hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten für Hausbesitzer wirtschaftlich nicht rentabel ist.

Ist eine neue Gasheizung vor 2024 wirtschaftlich sinnvoll?


Immobilienbesitzer, die vor dem Inkrafttreten des neuen GEG noch eine Gasheizung in ihrem Haus installieren möchten, sollten den ansteigenden CO2-Preis berücksichtigen. Im Gebäudebereich wird dieser bis 2026 schrittweise erhöht und soll nach derzeitigem Wissen ab 2027 sogar überproportional steigen. Für eine Gasheizung in einem Einfamilienhaus könnten zusätzliche Kosten von etwa 600 bis 800 Euro entstehen.

Es ist zudem unwahrscheinlich, dass der Gaspreis wieder auf das frühere Preisniveau zurückkehrt. Das bisher günstige Pipelinegas, das in der Vergangenheit hauptsächlich in Privathaushalten eingesetzt wurde, wird zunehmend durch teureres Flüssiggas ersetzt.

Auch die Nutzung einer Gasheizung, die mit grünem Wasserstoff betrieben wird, ist laut Fachleuten derzeit nicht ratsam. Abgesehen von den hohen Anschaffungskosten würde für den Heizbetrieb 3,5 bis 7-mal mehr Strom benötigt als bei einer Wärmepumpe. Dieser Umstand sollte bei der Entscheidungsfindung für ein zukunftsfähiges und effizientes Heizsystem in Betracht gezogen werden.


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