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Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht für Verbraucher*innen?
Welche Rechte habe ich als Kund*in? Janine Korduan: "Mehrweg darf nicht teurer oder zu schlechteren Konditionen als Einweg angeboten werden. Betriebe, die nicht unter die Angebotspflicht fallen, da sie sehr klein sind und wenige Mitarbeitende haben, müssen zumindest selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Die Pflicht gilt für alle, die Essen in Plastikverpackungen oder in Papierverpackungen mit Kunststoffüberzug anbieten sowie für alle Getränkebecher, egal aus welchem Material. Als Kund*in können Sie also einen wertvollen Beitrag leisten, indem Sie Ihre eigenen Gefäße für Speisen und Getränke mitbringen und diese befüllen lassen. Letztendlich sollte die Politik aber dafür sorgen, dass überall nur noch Mehrweg angeboten werden darf." Was kann ich als Kund*in tun, damit es endlich mehr Mehrweg gibt? Janine Korduan: "Regen Sie Ihre Familie, Freund*innen und Kolleg*innen dazu an, bewusst Mehrwegangebote zu nutzen. Sollten Filialen die Mehrweg-Variante eher 'verstecken', verlangen Sie bessere Sichtbarkeit! Sie können außerdem Ihren Lieblingsimbiss darum bitten, sich mit anderen Cafés und Restaurants in der Umgebung abzusprechen, sodass eine unkomplizierte, kundenfreundliche Rückgabe an vielen Orten möglich ist. Sollte Ihnen das Recht auf Mehrweg gänzlich verwehrt bleiben, steht Ihnen der Gang zur jeweiligen Behörde offen. Diese können Sie informieren, wenn ein angebotspflichtiger Betrieb kein Mehrweg anbietet." Ein Archiv der bisher erschienenen Tipps steht im Internet unter: www.bund.net/bund-tipps/oekotipps/
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