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![]() Ein wesentliches Schutzgut, nämlich der Schutz der Bevölkerung, wird offenbar überhaupt nicht ernst genommen. Beispielhaft sind hier zwei Mängel herausgegriffen: Die Katastrophenschutzzonen sind mit einem äußeren Radius von 13 km viel zu klein und entsprechen nicht dem Standard der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA). Eine Zone der langfristigen Folgemaßnahmen, wie sie in der IAEO verankert ist, wurde nicht bestimmt. Wie der Unfall von Tschernobyl aber gezeigt hat, gehen die Auswirkungen von Unfällen in Atomkraftwerken mit radioaktiven Freisetzungen weit über den engen "Havariebezirk" hinaus. Die sog. Todeszone um Tschernobyl hat einen Radius von 30 km! Den Anwohnern der Umgebung des AKW wird laut Bericht über einen sog. "Eingreifsgrenzwert", der mit 40 Sievert angegeben ist, eine tödliche Dosisbelastung zugemutet. Es ist anzunehmen, dass es sich um einen Fehler der Benennung handelt, weist aber darauf hin, dass der Bericht nachlässig und schlampig erarbeitet worden ist. Mit dieser Dosis würden auch in Nachbarländern wie Österreich und Deutschland noch tödliche Dosen für die Bevölkerung vorliegen. Die Risiken, die vom Atomkraftwerk (AKW) Temelín ausgehen, stellen keine interne Angelegenheit der Tschechischen Republik dar. Im Katastrophenfall wären auch Nachbarländer betroffen, u.a. Deutschland, dessen nächstliegender Grenzpunkt nur 59 km vom Kraftwerk entfernt liegt. Die Anlage Temelín bleibt in ihrer Auslegung - ein Mix aus östlicher und westlicher Technologie - weit hinter den Sicherheits-Standards der Europäischen Union (EU) zurück, wie die europäische Atomaufsichtsbehörde WENRA bestätigt hat. Schwere Unfälle mit erheblicher Freisetzung von radioaktivem Material können nicht ausgeschlossen werden. Dies hat Tschernobyl eindrucksvoll gezeigt. Der noch immer laufende Probebetrieb des Atomkraftwerks (AKW) Temelín hat unverhältnismäßig viele Pannen und Schwachstellen aufgezeigt. Das belegt, dass das AKW nicht die nötige Betriebssicherheit aufweist. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich zu behaupten, dass sich "... die Technologie im Testbetrieb bereits bewährt hat." Christina Hacker, atompolitische Sprecherin des Umweltinstitut München e.V.: "Wegen der gravierenden Mängel sowohl des UVP-Verfahrens wie auch der Sicherheit des Reaktors fordern wir die Regierung der tschechischen Republik auf, das AKW Temelín nicht in Betrieb gehen zu lassen und die Inbetriebnahmevorbereitungen unverzüglich abzubrechen. Weiter fordern wir ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren, in dem auch die Sicherheit des Reaktors verhandelt wird. Dies soll nach europäischem Standard mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden." Sie können die Einwendung herunterladen und ausdrucken. Der umfangreiche UVP-Bericht kann in deutscher Übersetzung von der Homepage des Bundesumweltministeriums abgerufen werden unter: www.bmu.de/atomkraft
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