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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 25.08.2022
Rechtsgutachten zeigt: CETA-Interpretationserklärung unwirksam
"Einzig Neuverhandlungen sind der richtige Weg."
Die von der Bundesregierung geplante Beschränkung des Investitionsschutzes auf direkte Enteignungen ist durch eine Interpretationserklärung nicht möglich. Die Schiedsgerichte, so zeigt ein juristisches Gutachten, könnten Staaten auch weiterhin wegen indirekter Enteignung verurteilen. Das Umweltinstitut München fordert, die Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada zu stoppen.

Die von der Ampel-Koalition angekündigte Beschränkung des Investitionsschutzes im CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada über eine Interpretationserklärung ist rechtlich unwirksam. Dies zeigt ein juristisches Kurzgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München. Die Regierungsparteien hatten kürzlich angekündigt, den Investitionsschutz über eine entsprechende Erklärung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses auf direkte Enteignung und Diskriminierung beschränken und dann das Abkommen ratifizieren zu wollen. Der CETA-Vertragstext sieht den Schutz auch vor indirekten Enteignungen vor, was Unternehmen das Recht gäbe, vor nicht-staatlichen Schiedsgerichten zum Beispiel bei neuen Umweltvorschriften auf Schadenersatz zu klagen. Wie das Rechtsgutachten zeigt, wären die vorgesehenen Schiedsgerichte trotz der Interpretationserklärung weiterhin an den Vertragstext gebunden und müssten Unternehmen vor direkten sowie indirekten Enteignungen schützen.

Die Rechtsanwält:innen Dr. Roda Verheyen und Dr. Johannes Franke der Kanzlei Rechtsanwälte Günther begründen diese Einschätzung in ihrem Kurzgutachten wie folgt: "Im Ergebnis würde eine "Interpretationserklärung" des Gemeinsamen Ausschusses, die den Investitionsschutz auf Fälle direkter Enteignung und Diskriminierung beschränkt, über die Grenzen der Auslegung der CETA-Bestimmungen hinausgehen und faktisch den Vertragstext ändern. Hierzu ist der Ausschuss aber nicht befugt. Eine entsprechende Erklärung würde also - weil sie die potentiell geschädigten Investoren belastet - mit hoher Wahrscheinlichkeit von CETA- Schiedsgerichten, die an den Vertragstext gebunden sind und diesen auslegen müssen (vgl. Art. 8.31 Abs. 1 CETA), nicht beachtet werden."

Dies kommentiert Ludwig Essig, Fachbereich Handelspolitik des Umweltinstituts München: "Die geplante Ratifizierung des Handels- und Investitionsschutzabkommens mit Kanada ist unverantwortlich. Die Bundesregierung hat versprochen, den Klima- und Arbeitnehmer:innenschutz zur Richtschnur aller künftigen Handelsverträge zu machen. Doch genau dies macht CETA nicht. Das Abkommen schützt den Handel mit fossiler Energie, aber keine Nachhaltigkeitsstandards. Dass die geplante Interpretationserklärung rechtlich nicht einmal wirksam wäre, ist eine Farce. Damit kann die Bundesregierung das Abkommen nicht ratifizieren. Einzig Neuverhandlungen sind der richtige Weg."

Das Kurzgutachten zur CETA-Interpretationserklärung finden Sie hier.

Für Rückfragen und Interviews steht Ihnen Ludwig Essig gern zur Verfügung.


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