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Um dem entgegenzuwirken, wurde bereits im Jahr 2021 beschlossen, aus dem Haushalt des Umweltministeriums Mittel für die Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter und -halterinnen mit einer Weidetierprämie bereitzustellen. Die Förderung wird auch in 2022 wieder in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer realisiert. "Ich danke der Landwirtschaftskammer ausdrücklich für die Bereitschaft das Förderverfahren schnell und unbürokratisch mit der Tierseuchenkasse umzusetzen," so Eder. Ab dem 15. Juni 2022 bis zum 15. Oktober 2022 können Betriebe, die im Jahr 2022 mindestens 15 Schafe und/oder Ziegen halten, die zur Stichtagsmeldung Anfang des Jahres zehn Monate oder älter waren, auf Antrag eine Prämie von 20 Euro pro Tier erhalten. Maßgeblich für die Förderung ist die Weidehaltung der Tiere. Sie sollte im Zeitraum 1. April bis 14. November die Regel darstellen. Tiere in ganzjähriger Stallhaltung sind nicht förderfähig. Die Anträge können ab sofort über das Web-Portal der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gestellt werden. Die Antragstellung ist nur auf elektronischem Weg im Internet unter www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/serviceleistungen/ möglich. Dort befinden sich auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden. Weitere Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei folgenden Institutionen:
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