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Statt den vom Bundeskanzler versprochenen ökologischen Umbau in der Landwirtschaft zu fördern und wissenschaftlich zu begleiten, macht sich der Lehrstuhl für Vegetationsökologie der TU München weiterhin zum Erfüllungsgehilfen der Agrarchemiekonzerne und will in diesem Jahr genmanipulierten Raps auf Gut Roggenstein im Landkreis Fürstenfeldbruck freisetzen.

Die Rapssorten, die verwendeten Genfähren und Spenderorganismen enthalten mehrere Resistenzgene gegen Antibiotika, die auch in der Human- und Tiermedizin eingesetzt werden, z.B. gegen Tuberkulose oder Zeckenbiss-Borreliose. Die Widerstandsfähigkeit von Krankheitserregern gegen Antibiotika hat bereits drastisch zugenommen und nimmt durch solche Experimente weiter zu.

Die genmanipulierten Rapspflanzen sind resistent gegen Pflanzentotalvernichter wie z.B. Basta von AgrEvo oder Roundup von Monsanto. Im Gegensatz zu "normalen" Unkrautvernichtungsmitteln können diese Gifte ohne Einschränkung auf den Feldern mit den genmanipulierten Pflanzen ausgebracht werden, weil sie den "Nutzpflanzen" nichts anhaben können. Deshalb wird dann Saatgut und Agrargift auch gleich im Doppelpack verkauft. Diese Herbizide töten Insekten und Spinnen und wirken krebserregend. Die Abbauprodukte dieser Herbizide sind sehr stabil und wirken fischtoxisch und antimikrobiell.

Der Versuch soll Aufschluss geben u.a. hinsichtlich der Persistenz von Samen gentechnisch veränderter Rapspflanzen im Boden. Allein die Fragestellung des Versuches an sich zeigt die Unsicherheit über die Beurteilung der ökologischen Risiken auf.

Es wurde nachgewiesen, dass in den Boden gelangte Samenkörner unter optimalen Bedingungen bis 10 Jahre überleben. Zudem besteht unter Herbizidgabe ein zusätzlicher Selektionsvorteil gegenüber nicht gentechnisch veränderten Pflanzen. Die Samenkörner können durch Mensch und Tier, z.B. Vögel und Nager, verbreitet werden. Die Genrapspflanzen sind hinsichtlich des eingeschleusten PAT-Gens homozygot, d.h. bei einer Einkreuzung in eine andere Pflanze erhalten die Nachkommen auf jeden Fall ein PAT-Gen mitgeliefert.

Die Sicherheit vor endgültiger Ausbreitung der vorgenommenen Genmanipulationen ist nicht gegeben und eine Auswilderung und Ausbreitung über die Versuchsfelder hinaus zu den nur 100 m entfernten Feldern der Nachbarn, zu denen auch ein ökologisch wirtschaftender Betrieb gehört, ist nicht auszuschließen.

Viele EU-Mitgliedstaaten sehen berechtigte Gründe zu der Annahme, von transgenen Pflanzen gehe eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt aus und haben bereits Freisetzungs- und Importverbote gegen transgene Pflanzen mit Bakterien- und Herbizidresistenz, basierend auf der europäischen Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG, Art.16, erlassen.

Dr. Barbara Wörle, Referentin für Verbraucherschutz des Umweltinstitut München e.V., erklärte: "Die erforderliche Sachkunde und Fachkompetenz der für die Freisetzung zuständigen Projektleiterin muss angezweifelt werden, da sie an einem Fernlehrgang "Sicherheitsaspekte der Gentechnik" zwar teilgenommen, die Prüfung jedoch bei Antragstellung noch nicht abgelegt hat. Gleichzeitig ist der zuständige Beauftragte für die Biologische Sicherheit erst seit einem Monat vor Antragstellung Leiter eines Genlabors."

Auf der "Versuchsstation Roggenstein" werden seit Jahren immer wieder riskante Freisetzungen genmanipulierter Pflanzen beantragt und durchgeführt. Es gilt zu prüfen, ob es sich bei diesem Versuchsgut nicht um eine "gentechnische Anlage im Sinne des Gentechnikgesetzes handelt und es einer "Genehmigung und Anmeldung von gentechnischen Anlagen" nach § 8 GenTG bedarf.

Der Versuch widerspricht den neuen Zielen der Agrarpolitik, eine Extensivierung und Ökologisierung der Landwirtschaft zu erreichen. Er ist ein weiterer Schritt zur Anwendung einer Risikotechnologie und zur Verstärkung des Chemieeinsatzes in der Landwirtschaft.

Harald Nestler, Vorstand des Umweltinstitut München e.V., fordert die Bundesregierung auf, das auf dem Höhepunkt der BSE - Krise gegebene Versprechen des Bundeskanzlers "Klasse statt Masse" einzulösen. Das "Robert Koch-Institut", bisher Garant für die Genehmigung riskanter und unökologischer Freisetzungen, muss im Sinne der versprochenen Agrarreform eine neue Funktion bekommen.


Die bayerische Staatsregierung als Dienstherr der TU München und Fürsprecher einer bäuerlichen Landwirtschaft muss sich fragen lassen, ob bis zum nächsten Lebensmittelskandal wieder alles beim Alten bleibt und weiter auf Risikotechnologie und Industrialisierung der Landwirtschaft gesetzt wird.

Eine Mustereinwendung gegen den Versuch kann unter www.umweltinstitut.org/einwendung heruntergeladen werden oder im Umweltinstitut München angefordert werden. Diese müssen bis zum 18. Juni 2001 (Posteingang) an die Gemeindeverwaltung Olching, Rebhuhnstr. 18, 82140 Olching geschickt werden. Die Antragsunterlagen liegen noch bis zum 18. Mai 2001 bei den Gemeinden Olching, Emmering und Eichenau und dem Robert-Koch-Institut aus.




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