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![]() Straußenfleisch ist keine Alternative zu Rindfleisch. Die klimatischen Bedingungen in Deutschland entsprechen nicht denen der natürlichen Lebensräumen von Straußen. Aus Tierschutzgesichtspunkten ist daher die Haltung von Straußen problematisch. In Deutschland ist die Haltung von Rindern grundsätzlich standort- und artgerechter. Das Tierschutzgesetz schreibt daher vor, dass die Haltung von Straußen eine Genehmigung voraussetzt, die mit dem Nachweis der artgerechten Haltung verknüpft ist. Wir empfehlen daher den VerbraucherInnen, aus Tierschutzgründen Straußenfleisch nicht als Alternative zu Rindfleisch zu sehen. Auch aus gesundheitlichen Aspekten ist der Verzehr von Straußfleisch nicht dem Verzehr von Rindfleisch vorzuziehen, da Straußenfleisch entgegen der oftmals vorgebrachten Behauptung nicht niedrigere Cholesterin- und Eiweißwerte aufweist als mageres Rind- oder Schweinefleisch. Aufgrund der aktuellen Kritik unterstützen wir das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in dem Vorhaben, das Gutachten zur artgerechten Haltung von Straußen, das Grundlage ist für die Genehmigung von Straußenfarmen, zu überprüfen. Außerdem fordern wir die Länder auf, die Genehmigungspraxis für Straußenfarmen strenger zu überprüfen. Der BSE-Verdacht bei Straußen, der aufgrund der bis Ende letzten Jahres häufig praktizierten Verfütterung von Tiermehl an Straußen besteht, muss ernst genommen und wissenschaftlich geprüft werden.
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