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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 21.02.2022
Die neue GAP - wieviel Klimaschutz steckt in der 1. Säule?
Gemeinsame Europäische Agrarpolitik soll umwelt- und klimafreundlicher werden
Die Verhandlungen zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2023-27 sind weitgehend abgeschlossen. Deutschland hat den "nationalen Strategieplan" kürzlich nach Brüssel gesendet. Mit den neuen Instrumenten der 1. Säule soll die GAP umwelt- und klimafreundlicher werden. Doch schaut man genauer hin, so bleibt die neue 1.Säule beim Klimaschutz weit hinter ihren selbstgesteckten Zielen zurück.

Die EU-Kommission hatte vorgegeben, mit 40 Prozent der Gesamtmittel der neuen GAP zum Klimaschutz beizutragen. Den freiwilligen Öko-Regelungen der ersten Säule und den Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule wurde sogar eine 100-prozentige Klimaschutzwirkung zugeschrieben. Ambitionierte Ziele, die schon seit längerem in der Kritik stehen.

Die vorläufigen Ergebnisse eines im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Öko-Institut und der Universität Rostock durchgeführten Gutachtens bestätigen nun, dass die 1. Säule der GAP kaum dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen:

  • Die Maßnahmen der 1. Säule, die Öko-Regelungen und die Konditionalität (inklusive den GLÖZ-Standards), leisten einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von ca. 1,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Insgesamt tragen die Maßnahmen der 1. Säule zu etwa 8 Prozent der bis 2030 notwendigen Treibhausgas-Minderungen im Sektor Landwirtschaft bei. Damit bleibt der Minderungsbeitrag der 1. Säule hinter ihren Möglichkeiten zurück. Außerdem ist die Umsetzung der Ökoregelungen freiwillig. Hier bleibt abzuwarten, wie diese von den Landwirtinnen und Landwirten angenommen werden.
  • Statt zu 100 Prozent - wie von der EU-Kommission vorgesehen - tragen die Gelder für Ökoregelungen nur zu rund 20 Prozent zum Klimaschutz bei.
  • Den pauschalen Flächenprämien der 1. Säule wird von der EU-Kommission eine Klimawirksamkeit von 40 Prozent beigemessen. Das erscheint in Anbetracht der geringen Wirksamkeit der Konditionalität und der Öko-Regelungen massiv überschätzt.
  • In der 2. Säule sind effektive Klimamaßnahmen denkbar, die langfristige Strukturveränderungen in der Landwirtschaft z.B. bei der Tierhaltung und für den Moorschutz einleiten könnten. Die Wirkung dieser Maßnahmen konnte bislang nicht geschätzt werden, weil die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) aus den Bundesländern nicht vorlagen und nicht geprüft werden konnten.

Die Empfehlungen des Gutachtens:
Die Bundesregierung sollte jetzt den nationalen Gestaltungsspielraum nutzen, um den Klimaschutz in der GAP zu stärken. Möglichkeiten bestehen u.a. in den folgenden Bereichen:
  • Maßnahmen mit einer großen Klimaschutzwirkung werden bislang nicht (Tierbestand und Moore) oder nicht ausreichend (Stickstoffeffizienz) unter der ersten Säule adressiert. In diesen Bereichen sollten zusätzliche, klimawirksame Öko-Regelungen eingeführt und attraktiv vergütet werden.
  • Die rund eine Milliarde Euro, die in der ersten Säule für Öko-Regelungen bereitstehen, sollten aufgestockt werden und könnten dann effektiver helfen die Klimaziele zu erreichen. Hierbei ist auf eine gute Abstimmung und Ergänzung der Programme der 2. Säule zu achten.
  • Die 2. Säule ist eine bewährte Möglichkeit mehrjährige und zielorientierte Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes zu finanzieren. Sie ist jedoch unterfinanziert. Daher sollten die Möglichkeiten der Umschichtung von Geldern aus der ersten in die zweite Säule voll ausgeschöpft werden.

Die EU-Kommission sollte die Berechnungen der Klimawirksamkeit verbessern etwa indem maßnahmendifferenzierte Marker für die Öko-Regelungen angewendet werden. Die pauschale Zuordnung der Rio-Marker-Methode führt in letzter Konsequenz dazu, dass finanzielle Mittel für den Klimaschutz in der Landwirtschaft fehlen, da die Klimawirksamkeit der etablierten GAP-Instrumente deutlich überschätzt wird.

Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Policy Papers finden Sie hier.

Der ausführliche Abschlussbericht des Gutachtens wird für das 2. Quartal 2022 erwartet.

Hier finden Sie weiterführende Links zu dem Thema.


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