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![]() "Wir erfahren in unserer täglichen Arbeit, dass sich Regierungsstellen gegen internationale Verpflichtungen wehren - typischerweise mit dem Verweis auf Gerichte vor Ort. Diese Abwehr eigener Pflichten ist menschenrechtlich aus der Zeit gefallen", so Roman Herre, Agrarreferent der Menschenrechtsorganisation FIAN und Autor des Kapitels zur Rolle der Entwicklungszusammenarbeit. "Die Bundesregierung bekennt sich regelmäßig zu Menschenrechten und verweist auf ihr wertebasiertes Handeln. Die Glaubwürdigkeit wird aber unterhöhlt, wenn sie die internationalen Völkerrechtspflichten ausblendet." Im FIAN-Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit werden große Lücken, aber auch konkrete Handlungsoptionen für Zivilgesellschaft und staatliche Akteure aufgezeigt. "Die im Handbuch aufgezeigten Lücken decken sich mit den Ergebnissen des Deutschen Evaluierungsinstituts DEval, welches jüngst die Umsetzung der Menschenrechtsstrategien durch das Entwicklungsministerium (BMZ) untersucht hat. Laut DEval wird in der deutschen EZ der Menschenrechtsansatz nur teilweise umgesetzt", erklärt Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland. FIAN sieht daher Handlungsbedarf bei der neuen Leitung des BMZ. "Ein einfacher erster Schritt wäre die öffentliche Anerkennung extraterritorialer Pflichten durch die Ministerin. Aber auch konkrete Schritte wie die Unterstützung der Verhandlungen zum UN-Abkommen zu globalen Menschenrechtsregeln für Unternehmen und die Schaffung eines wirksamen europäischen Lieferkettengesetzes mit klaren Haftungsregeln sind dringend erforderlich", so Mimkes weiter. Informationen
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