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"Die Kommunen sind auch im Bereich der Wasserwirtschaft wichtige Partner bei der Umsetzung der Energiewende wie auch bei den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an den Hochwasserschutz", betont Ministerin Eder. "Wir stehen den Kommunen dabei unterstützend zur Seite und geben für Projekte, die dem Klimaschutz besonders dienen, mit einem Klimabonus über die bisherige Förderung hinaus einen zusätzlichen Anreiz." Mit der Neufassung der Richtlinien werden verbesserte Förderungen in den Bereichen Kritische Infrastruktur, Bau von Trinkwasserverbundleitungen, Rückhalt von Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasseranlagen oder auch der Wasserrückhalt in den Außenbereichen der Gemeinden möglich. Zudem wird die Förderung von Hochwasserrückhaltemaßnahmen ausgeweitet und bedarfsgerechter ausgestaltet. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützungen etwa bei der Schaffung von Gewässerverbänden, für die Projektsteuerung von Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder auch für kommunale Umweltbildungsmaßnahmen. Für besonders effiziente Maßnahmen der Energieeinsparung oder Eigenstromerzeugung wurde die entgeltunabhängige Bonusförderung genauso angepasst wie beispielsweise für den Bau einer 4. Reinigungsstufe. "Die Wasserwirtschaft hat gewaltige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der von der Flut vom 14./15.Juli betroffenen Kommunen zu bewältigen", betont die Ministerin. "Aber auch für die wichtigen sonstigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Land ist eine Fortführung der guten Zusammenarbeit mit den Kommunen unerlässlich. Die neuen Förderrichtlinien schaffen hierfür ein gutes Fundament", sagt Ministerin Eder abschließend. Hier finden Sie die Förderrichtlinien und die aktuelle Broschüre zu den Förderrichtlinien .
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