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Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 18.11.2021
Mit dem Verpackungsgesetz zu mehr Nachhaltigkeit
In Deutschland wird jede Menge Müll produziert. 2019 waren es pro Kopf circa 457 Kilogramm Haushaltsabfall, zu dem unter anderem der Hausmüll, Sperrmüll, aber auch getrennt gesammelte Wertstoffe und organische Abfälle gehören. Damit zählt Deutschland neben Dänemark, Malta und Zypern zu den Spitzenreitern in der Europäischen Union.

© D1_TheOne, Pixabay.com
Gründe für das hohe Müllaufkommen gibt es viele. So ist zum Beispiel der Online-Handel und der Außer-Haus-Verzehr von Lebensmitteln gerade in der Corona-Pandemie stark angestiegen. Außerdem leben immer mehr Menschen allein in einem Haushalt und kaufen eher kleinere Portionen anstatt Großpackungen und steigern dadurch die Menge an produziertem Müll.

Wer zahlt die Entsorgung des ganzen Mülls?
Neben Restmüll, Biomüll und Sperrmüll machen Verpackungen mittlerweile einen Großteil des produzierten Mülls aus. Diese Verpackungen bestehen meist aus Glas, Kunststoff, Aluminium, Papier oder Kartonagen. Endverbraucher können diese Verpackungsmaterialien über die dualen Systeme entsorgen, die Kosten dafür sind bereits in den Produktpreisen inkludiert. Aber welche Verantwortung haben dann die Hersteller?

Dies ist im Verpackungsgesetz geregelt, das 2019 eingeführt und 2021 reformiert wurde. Im Verpackungsgesetz ist festgelegt, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen für diese verantwortlich sind. Das bedeutet, dass jeder, der Verpackungen in Umlauf bringt, auch für deren Rücknahme und Verwertung sorgen muss.

Hersteller und Händler müssen Verpackungen lizenzieren
Konkret heißt das, jeder, der erstmalig eine Verpackung in Umlauf bringt, muss diese vorab bei einem dualen System lizenzieren und sich außerdem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Der Inverkehrbringer zahlt dann eine Lizenzgebühr an diese Stellen, mit der das duale System finanziert wird. Ohne diese Registrierung dürfen keine Verpackungen in den Handel gelangen.

Die dualen Systeme sorgen dann für eine fachgerechte Sortierung und Entsorgung der lizenzierten Verpackungen. Das Ziel dieser Registrierung ist, die Entsorgung von Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und die Recyclingquoten zu erhöhen. Mit den Einnahmen wird außerdem die Entwicklung von nachhaltigeren Verpackungen finanziell gefördert. Nachhaltiges Verpackungsmaterial ist also primär solches, das von Herstellern und Händlern lizenziert wird.

Auch sorgt die Lizenzierung für mehr Transparenz, denn die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die ordnungsgemäße Lizenzierung und stellt die Daten öffentlich einsehbar zur Verfügung. So können sich auch Wettbewerber gegenseitig überprüfen. Bei einem Verstoß gegen das Verpackungsgesetz können dem Hersteller oder Händler Geldbußen und Abmahnungen drohen.

Wer muss eine Lizenzierung vornehmen?
Nach dem Verpackungsgesetz muss derjenige die Lizenzierung vornehmen, der die Verpackung als Erstes mit Ware befüllt und in den Verkehr bringt. Meist sind das gar nicht die Hersteller der Verpackungen selbst, sondern die Händler, die Waren an Kunden verschicken. Ebenso müssen Produkthersteller, die Ware an den Handel schicken, ihre Verpackungen lizenzieren.

Was ändert sich 2022 beim Verpackungsgesetz?
2021 hat der Gesetzgeber das Verpackungsgesetz an aktuelle EU-Richtlinien angepasst und Änderungen eingeführt, die 2022 in Kraft treten. Unter anderem wurde die Registrierungspflicht für Verpackungen erweitert und weitere Arten von Verpackungen aufgenommen. So müssen ab dem 1. Juli 2022 zum Beispiel auch Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen und gewerbliche Verpackungen lizenziert werden.

Außerdem werden die Recyclingquoten zum 1. Januar 2022 angehoben. Verpackungen aus Glas, Aluminium, Pappe, Papier, Karton und eisenhaltigen Metallen müssen dann zu 90 % recycelt werden. Auch die Pfandpflicht wurde um weitere Getränkeverpackungen ergänzt. Künftig muss auch Pfand gezahlt werden auf kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare sowie Getränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen von über 50 Prozent.

Auch der Verbraucher trägt Verantwortung
Das Verpackungsgesetz hat zwar das Ziel, für eine nachhaltigere Entsorgung von Verpackungen zu sorgen und Recyclingquoten zu erhöhen, aber das allein reicht nicht. Auch der Verbraucher selbst kann durch bewusstes Handeln viel erreichen und Müll reduzieren, zum Beispiel durch das Einkaufen in Unverpacktläden. In solchen Geschäften können Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs lose gekauft werden, was eine Menge Verpackungsmüll einspart. Aber auch der Griff zu Großpackungen und zu Mehrwegverpackungen reduziert Müll sowie die Nutzung von Jutebeuteln statt Plastiktüten.

Sollte im Haushalt mal etwas kaputtgehen, dann kann zuerst über eine Reparatur nachgedacht werden, bevor man direkt etwas Neues kauft. Lässt sich dann ein Gegenstand doch nicht mehr reparieren, kann man auch auf Flohmärkten oder Gebrauchtbörsen nach einem Ersatz suchen. Wer sich außerdem für qualitativ hochwertige Produkte beim Kauf entscheidet, spart ebenfalls Müll. Meist halten solche Produkte länger als billige Waren und müssen daher auch nicht so häufig ausgetauscht werden.

Allgemein gilt, wer seinen eigenen Konsum regelmäßig hinterfragt, der kauft auch bewusster ein. Reduziert wird damit nicht nur der Müll, sondern auch die eigenen Ausgaben.

Fazit
Das Verpackungsgesetz sorgt dafür, dass Recycling gefördert und letztlich Müll eingespart wird. Nachhaltiger ist nur eine Verpackung, die gar nicht erst entsteht. Die Verantwortung für unseren Planeten liegt deshalb nicht nur bei Gesetzgebern, Herstellern und Händlern, sondern bei allen von uns.


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