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Bereits Ende September hatte die AbL Ausgestaltungsvorschläge zu den GAP-Verordnungen der Öko-Regelungen, den GLÖZ-Standards, den gekoppelten Zahlungen und den Definitionen der "landwirtschaftlichen Tätigkeit" sowie des "aktiven Landwirtes" vorgelegt. Phillip Brändle, AbL-Referent für Agrarpolitik: "Ich kann nicht erkennen, dass die Ziele der GAP bezüglich Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und Tierwohl mit diesen Verordnungen erreicht werden. Der Unwille des BMEL, dafür zu sorgen, dass außerlandwirtschaftliche Investoren und Gutverdiener nicht uneingeschränkt Fördermittel kassieren, ist inakzeptabel und nicht zu begründen. Die Prämienhöhen der Öko-Regelungen werden den Leistungen sowie der wirtschaftlichen Situation vieler Bäuerinnen und Bauern nicht gerecht und die zusätzliche Öko-Regelung für Weidehaltung von Milchkühen fehlt nach wie vor." Die schriftliche Stellungnahme der AbL zu den Verordnungsentwürfen finden Sie hier. Hintergrundinformationen: Laut BMEL sollen die GAP Verordnungen am 3. Nov. 2021 das Bundeskabinett und am 26. Nov. den Bundesrat passieren. Bis zum 31. Dez. 2021 muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der GAP, samt Verordnungen, bei der europäischen Kommission (KOM) einreichen.
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