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Bestäubungsleistung wird nicht honoriert Die Existenz vieler Berufsimker hängt von der Honigernte ab. Als einziger Betriebszweig der Landwirtschaft erhalten sie keine Ausgleichszahlungen zur Grundsicherung ihrer Betriebe. Für Landwirte dagegen werden für ihre zusätzlich erbrachten Öko- und Gemeinwohl-leistungen weitere Förderzahlungen ausgeschüttet. Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund erläutert dazu: "Die Honigbiene ist das drittwichtigste Nutztier. Viele Nahrungsmittel sind auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Die Bestäubungsdienstleistung, die die Berufsimker mit ihren Bienen für die Allgemeinheit erbringen, muss gerecht entlohnt werden. Wir fordern daher eine Grundförderung als ökologische Ausgleichszahlung." Der DBIB setzt sich zudem für die Zahlung von Ausgleichszahlungen für die Förderung der natürlichen Biodiversität durch die Bestäubungsleistung der Honigbienen außerhalb landwirtschaftlicher Flächen ein. Eine weitere Forderung betrifft die Gleichstellung der Berufsimker mit anderen Zweigen der Landwirtschaft hinsichtlich Entschädigungen bei Ertragseinbußen oder einer Jung-Berufsimkerförderung bei Übernahme oder Neuaufbau einer Berufsimkerei (analog zur Jung-Landwirteförderung). Eine Änderung sollte es laut DBIB auch betreffend Flächenkürzung für Landwirte geben, die Berufsimkern Flächen für ihre Bienen zur Verfügung stellen und sich somit aktiv am Insektenschutz beteiligen. Diese Flächen sollen bei den nichtproduktiven Flächen förderfähig mit angerechnet werden.
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