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"Es gibt viele Möglichkeiten, mehr Dynamik und Leben in den ehemaligen Wildfluss Lech zurückzubringen. Licca liber ist ein gutes Beispiel. Aber der Lech braucht ein Gesamtkonzept, das deutlich anspruchsvoller ist als die bisherigen staatlichen Planungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Insbesondere fordern wir, die großen Chancen zu nutzen, die sich mit dem Auslaufen von Konzessionen für Staustufen ab 2034 ergeben. Die Staatsregierung muss jetzt damit anfangen, diese Chancen in einem Zukunftskonzept aufzuzeigen. Nach Jahrzehnten der Verbauung mit dramatischen Verlusten müssen nun Jahrzehnte zur Stärkung der Natur durch mehr Dynamik und mehr Raum folgen", so Margraf. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels, der die Flüsse durch Erwärmung des Wassers und zunehmenden Extremen von Hoch- und Niedrigwasser besonders negativ trifft, ist die Renaturierung von Flüssen eine zentrale Aufgabe zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit. Davon profitieren auch die Lech-Anwohner. "Unser Konzept sieht in diesem Zusammenhang einen teils massiven Umbau von Wasserkraftwerken und Staumauern vor. Das passiert nicht von heute auf morgen, wir müssen aber jetzt die Weichen für diese Jahrhundertaufgabe stellen!", ergänzt Thomas Frey, BN-Regionalreferent. Basis für die Vergabe neuer Konzessionen für die Wasserwirtschaft muss ein klar formuliertes, staatliches Zielkonzept für den Lech sein, fordert der BUND Naturschutz. "Dieses Zielkonzept wird einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen finden müssen: Naturschutz, Energieerzeugung, Hochwasserschutz und Freizeitnutzung", so Frey weiter. "Dazu gehört auch, die Auen wieder an den Fluss anzubinden und die Lebensräume entlang des Flusses wieder miteinander zu vernetzen.", so Margraf. Denn der Lech hat eine ganz besondere Funktion für den Biotopverbund, er gilt als "Biotopbrücke Lech" zwischen den Alpen und der Fränkischen Alb. Auch für den europäischen Biotopverbund Natura 2000 ist der Lech von großer Bedeutung. "Doch die Bestandsaufnahmen zeigen deutlich, dass viele Biotope in schlechtem Zustand sind und dringend Maßnahmen zur ökologischen Verbesserungen umgesetzt werden müssen." Hintergrund: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie von 2000 und die europäische Naturschutz-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992) verpflichten den Freistaat Bayern, den sogenannten "günstigen" Zustand zu erreichen. Verschlechterungen sind verboten, Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtend. Doch die Umsetzung läuft sehr stockend. Bis Ende Juni 2021 war die Öffentlichkeit im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgerufen, ihre Vorschläge für künftige Entwicklungsmaßnahmen an den bayerischen Flüssen und Seen bei den jeweiligen Bezirksregierungen einzureichen. Der BUND Naturschutz hat diese Beteiligungsphase genutzt, um gemeinsam mit den am Lech liegenden BN-Orts- und Kreisgruppen das Zukunftsprogramm Lech 21 entwickelt.
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