Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Dr. Thomas Dürmeier, von der Nichtregierungsorganisation Goliathwatch und Pressesprecher des Hamburger Regionalbündnisses kommentiert: Es ist kann nicht sein, dass einige CDU Abgeordnete kurzfristige Gewinne ohne Gewissen höher bewertet als einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen. Warum müssen Unternehmen wie Amazon oder Neumann das sozial-ökologische Engagement von Tchibo oder Budni zum Wettbewerbsnachteil machen. SPD Bundestagsabgeordnete wie Aydan Özuguz oder Matthias Bartke gingen mit viel Einsatz voran, wie auch Linke und Grüne für Menschenrechte und Wirtschaft." Julia Sievers, von der Nichtregierungsorganisation Agrar Koordination, fügt hinzu: Unternehmen müssen tragen nun zwar offiziell Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren direkten Zulieferern, aber viele Opfer von Menschenrechtsverletzungen am Anfang der Lieferkette werden durch das Lieferkettengesetz keine Verbesserung spüren. Wir hoffen auf eine baldige Novelle und setzen unsere Hoffnung auf ein stärkeres europäisches Lieferkettengesetz mit Schadenersatzpflichten. Und der Hamburger Senat kann nun immerhin Unternehmen mit Verstößen gegen das Lieferkettengesetz von der öffentlichen Beschaffung ausschließen. Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Initiative Lieferkettengesetz, kommentiert: Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten sind wir noch lange nicht am Ziel, aber seit heute endlich am Start: Erstmalig verpflichtet hierzulande ein Gesetz Unternehmen, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen arbeiten. Hintergrundinformationen Analyse und Bewertung des Gesetzes Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, das der Bundestag heute verabschiedet hat, tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Insbesondere auf Druck der CDU und des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums ist der ursprüngliche Gesetzentwurf an zahlreichen Stellen abgeschwächt worden. Anders als zunächst von Bundesarbeitsminister Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Müller (CSU) vorgesehen, gilt das Gesetz für weniger Unternehmen, schränkt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stark ein und begründet keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand mehr. Das bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen auf Basis dieses Gesetzes keinen Schadensersatz von Unternehmen einklagen können. Die Initiative Lieferkettengesetz hat sich seit September 2019 für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland eingesetzt. Gestartet als Bündnis aus 64 zivilgesellschaftlichen Organisationen vereint die Initiative mittlerweile 128 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. EU Plant für September 2021 einen Gesetzentwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz. Der Hamburger Senat berät über die Novelle der Öffentlichen Vergaberichtlinien und der stärkeren Integration von Menschenrechten und Umweltstandards bei der Auftragsvergabe.
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |