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sämtliche umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme", erläutert Dr. Johannes Resch, der Familienexperte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp), und fordert nun junge Menschen auf, sich verstärkt in die politische Debatte einzubringen. Mit seinem Urteil vom 4. April hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) eindeutig festgestellt, dass die Kindererziehungsleistung ein Beitrag zur Pflegeversicherung ist und damit zu einer deutlichen Minderung des finanziellen Beitrags für Eltern führen muss. Das Gericht hat dies damit begründet, dass die Pflegeversicherung im Umlageverfahren finanziert wird und damit eine ausreichend starke und leistungsfähige nachwachsende Generation zur Funktionsfähigkeit des Systems erforderlich ist. Das Urteil hat aber noch viel weitreichendere Konsequenzen. Das Gericht hat klargestellt, dass diese Grundsätze ganz ähnlich für andere umlagefinanzierte Systeme gelten, also auch für die Renten- und die Krankenversicherung. "Auf dem Hintergrund der heutigen kinderfeindlichen Ausgestaltung unseres Sozialsystems ist das Urteil tatsächlich revolutionär ", so der ödp-Experte Dr. Johannes Resch. Grundlegende Korrekturen werden jetzt eingefordert. Auch das bisherige Rentenreformkonzept der Bundesregierung kann vor diesem Urteil keinen Bestand mehr haben (zumindest nicht über das Jahr 2004 hinaus). Aber eigentlich verkündete das BVG nur Forderungen, die von den meisten unabhängigen Fachleuten und Verfassungsjuristen schon seit Jahrzehnten erhoben werden. Aber ebenso konsequent wurden sie bisher von allen Bundesregierungen und allen Bundestagsparteien ignoriert. Dr. Johannes Resch: "Damit hat das BVG nicht nur ein richtungweisendes Urteil gefällt, das zur Erhaltung unseres Sozialsystems unverzichtbar war." Es habe darüber hinaus auch jungen Leuten, die Kinder haben oder sich Kinder wünschen, wieder eine Zukunftsperspektive gegeben, die durch die familienfeindliche verfassungswidrige Sozialpolitik aller Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte immer mehr verschüttet worden war. "Allerdings ist aufgrund bisheriger Erfahrungen zu befürchten, dass die Politiker der im Bundestag vertretenen Parteien wieder beginnen, das Urteil zu relativieren und die Konsequenzen zu minimieren", so der ödp-Experte, der bei der Urteilsverkündung zugegen gewesen war: "Sie werden bald kosmetische Korrekturen anbieten, um sich wieder an den Vorgaben des Gerichts vorbeizumogeln." Solche Scheinlösungen müssten dann erst wieder durch neue zeitaufwändige Verfassungsklagen gekippt werden. Soziale Gerechtigkeit könnte dann wieder auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden, unser Sozialsystem würde immer weiter destabilisiert. Um dieser möglichen Gefahr vorzubeugen, fordert die ödp alle jungen Leute, die Kinder haben oder sich Kinder wünschen, zum politischen Engagement auf. Sie sollten dies zum einen in ihrem eigenen Interesse tun, aber auch im Interesse der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft überhaupt und damit auch im Interesse ihrer Kinder. Die ödp bietet sich laut Dr. Resch dafür als Forum an. Im Gegensatz zu allen Bundestagsparteien vertritt die ödp schon seit langem ein Konzept der sozialen Sicherung, das mit dem BVG-Urteil im Einklang steht. Damit stand die ödp schon vor dem Urteil fest auf dem Boden des Grundgesetzes. "Im Gegensatz zu allen Bundestagsparteien bietet die ödp so die Gewähr, dass sie für eine Durchsetzung der Zielvorstellungen des Gerichts eintritt. Für trickreiche Interpretationen, die das Urteil zu umgehen suchen, sind wir nicht zu haben", erläutert Dr. Resch die Position seiner Partei.
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