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Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt. Preiswürdige Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 31. August 2021 dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich Str. 1, 55116 Mainz oder RP-Tier@mueef.rlp.de, benannt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle für den Tierschutz tätigen Vereine, Verbände, Behörden und Gruppen, aber auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen sowie der Tierschutzbeirat des Landes, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind nicht möglich. Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertretern des Tierschutzbeirates, des Landesuntersuchungsamtes und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten entscheidet über die Vergabe. Weitere Informationen zum Tierschutzpreis sind hier online abrufbar.
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