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"Die Bundesländer stehen vor einem schwierigen Spagat" sagte der Prof. Dr. Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des NBG. "Sobald einzelne Standortregionen für ein Endlager in die nähere Wahl kommen, müssen die Landesregierungen ihre Kommunen unterstützen. Gleichzeitig sind die Bundesländer der nationalen Aufgabe verpflichtet den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden. Konflikte sind da unvermeidlich." Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des NBG ergänzte: "Gerade deshalb ist es entscheidend, dass die geologischen Dienste der Bundesländer ihre Expertise in das Auswahlverfahren einbringen - und zwar so öffentlich und transparent wie möglich. Nur wenn die wissenschaftliche Debatte offen und kritisch ausgetragen wird, kann die Öffentlichkeit dem Verfahren und seinem Ergebnis Vertrauen schenken." Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies betonte die Bedeutung eines transparenten und fairen Auswahlprozesses für die Akzeptanz. "Nur wenn es uns gelingt, das Standortauswahl-Verfahren tatsächlich partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend zu gestalten, kann es uns gelingen, im Ergebnis nicht nur den bestmöglichen Standort zu finden, sondern auch die größtmögliche Akzeptanz bei unseren Bürger*innen zu erreichen. Der Bürgerbeteiligung kommt also die entscheidende Bedeutung zu. Sie darf aber keine Alibi-Veranstaltung sein. Gerade in der aktuellen Corona-Lage müssen wir darauf achten, dass wir die Menschen auch ohne die klassischen Informationsveranstaltungen vor Publikum erreichen. Denn ohne eine breite Beteiligung wird es keine breite Akzeptanz zu einem Endlager in Deutschland geben", so Lies. Niedersachsen werde diesen Prozess weiterhin konstruktiv und kritisch begleiten und unter anderem die niedersächsischen Städte und Gemeinden bei der fachlichen Einordnung des Zwischenberichts unterstützen. Dazu hat der Niedersächsische Landtag auch finanzielle Mittel bereitgestellt. Endlagersuche bei Beachtung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit In der 95. Umweltministerkonferenz am 13. November 2020 hatten die Umweltminister*innen der Länder bekräftigt, dass der weitere Weg der Endlagersuche unter Beachtung "größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit" vorangetrieben werden soll, um so die Voraussetzungen für eine größtmögliche Akzeptanz der Standortauswahl für ein Endlager in Deutschland zu schaffen. Die Umweltministerkonferenz betonte dabei die Bedeutung der Einbindung von Bürger*innen durch BGE und BASE im Rahmen gesetzlicher und darüber hinaus gehender Beteiligungsformate. Die Umweltminister*innen sagten zu, neben der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auch das Nationale Begleitgremium im weiteren Auswahlprozess im Rahmen ihrer Zuständigkeit weiterhin bestmöglich zu unterstützen und so ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Auswahlprozess zu leisten. Hintergrund Am 28. September 2020 wurde der aktuelle Stand zur Suche nach einem Endlager für atomaren Müll durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung veröffentlicht. Im "Zwischenbericht Teilgebiete" ist auf Grundlage geologischer Daten festgehalten, welche Regionen in Deutschland weiterhin für einen Standort in Frage kommen. Dieser Bericht wird in einem Beteiligungsverfahren, der sogenannten "Fachkonferenz Teilgebiete", bereits Anfang Februar von der Öffentlichkeit diskutiert. Über das NBG Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium. Wissenschaftler*innen, Politiker*innen, Studierende, interessierte Bürger*innen - die Bandbreite der Mitglieder spiegelt die Vielfalt der Gesellschaft wider. Ziel ist es, die Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle vermittelnd zu begleiten - unabhängig, transparent und bürgernah. Dem Gremium gehören nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) 18 Mitglieder an: Zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden und sechs Bürgervertreter*innen, die von der Bundesumweltministerin ernannt werden. Eine Amtszeit beträgt drei Jahre, zwei Wiederwahlen sind möglich.
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