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"Der Beschluss ist ein Erfolg für den Tierschutz und das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. Dies muss jetzt anderen Veterinärämtern als Vorlage dienen, Transporte nicht abzufertigen, wenn Tierschutz-Vorgaben ganz offensichtlich nicht eingehalten werden können", kommentiert Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. In dem Beschluss verweist das Gericht darauf, dass nicht auszuschließen sei, dass die Kühe unmittelbar nach Ankunft im Zielland mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einer tierschutzwidrigen Behandlung ausgesetzt wären. "Ganz zu schweigen von den Qualen, die die Tiere bereits auf den tagelangen Transporten erleiden, stehen insbesondere die Schlachtpraktiken in Drittstaaten wie Marokko im größtmöglichen Widerspruch zu den Mindeststandards der EU", erklärt Wirths. "Die Schlachtung findet ohne Betäubung statt, die Blutgefäße am Hals werden mit mehreren sägenden Schnitten durchtrennt. Der Todeskampf der Tiere dauert bis zu 20 Minuten." Die Amtsveterinäre hätten richtig gehandelt, diesen Transport zu untersagen. Auch Zuchtrinder landen schnell am Schlachthof "Vermeintliche Zuchttiere enden in Drittstaaten ziemlich schnell am Schlachthof: Sie bekommen ihr Kalb, geben vielleicht ein Jahr Milch, dann werden sie geschlachtet", sagt Wirths. Sie verweist darauf, dass die Nachfrage nach Rindfleisch in Ländern wie Marokko, aber auch in der Türkei, im Libanon, Algerien und Ägypten steige. Um den Bedarf zu decken, müssen hunderttausende Rinder aus der EU und aus Südamerika importiert werden. Währenddessen stagniert die Milchproduktion in diesen Ländern aufgrund der ungünstigen Standortbedingungen, wie der Deutsche Tierschutzbund in seiner Analyse "Eignen sich deutsche Zuchtrinder zur Milcherzeugung in Drittstaaten?" darlegt, auf die auch das Verwaltungsgericht Köln Bezug nimmt. Dennoch erklären Milchindustrie und Zuchtverbände seit Jahren unbeirrt, Zuchtrinder-Exporte dienten dem Aufbau einer Milchproduktion in Exportländern.
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