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Eine umfangreiche Anpassung des Bundesbedarfsplanungsgesetzes ist überfällig, denn die Energiewende funktioniert nur mit passendem Netz. Die Bundesregierung vernachlässigt leider das wichtige Thema Stromnetze. Drei Netzentwicklungspläne wurden bisher erarbeitet und intensiv diskutiert, ohne dass die Ergebnisse sich gesetzlich wiederspiegeln. Pläne allein können dem Netzausbau keine Planungssicherheit geben, das vermag nur ein Gesetz. Vor allem aber bedarf es der nötigen Rückendeckung vor Ort durch die Bundes-, Landes- und Lokalpolitiker. Wir alle müssen bereit sein, für das in Berlin Beschlossene auch vor Ort einzutreten und zu werben. Hier lässt die Bundesregierung zu wenig Unterstützung erkennen. Das ist das Hauptproblem beim Ausbau der Stromnetze. Eine umfassende, frühzeitige und ernsthafte Bürgerbeteiligung ist ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Umsetzung des Netzausbaus vor Ort. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien klappt vor allem, wenn die Vernetzung innerhalb von Deutschland und auf europäischer Ebene voranschreitet. Hier legt das BBPlG einen wichtigen Grundstein. In dem Gesetz stehen mit neuen Gleichstrom-Leitungen und zahlreichen Netzverstärkungen wichtige Entscheidungen an. Die Größenordnung der Maßnahmen ist plausibel: Die neuen Leitungen binden deutlich sichtbar den Windstrom an Verbrauchszentren an. Wegen seiner Bedeutung für die Energiewende verdient das Gesetz mehr Aufmerksamkeit. Wir brauchen eine ausgiebige Beratung und Debatte im Bundestag. Deshalb haben wir eine Anhörung im zuständigen Ausschuss durchgesetzt. Es ist notwendig, diese Fragen jetzt aktiv zu klären und nicht erst nach Beschluss des Gesetzes kritische Fragen aufzuwerfen. Wir unterstützen den Netzausbau dort, wo er sinnvoll und wichtig für die Umsetzung der Energiewende ist. Deshalb ist es wichtig, jede Verbindung in den Netzentwicklungsplänen genau zu prüfen und gegebenenfalls auch wieder zu entfernen. Hintergrund: Das Bundesbedarfsplangesetz regelt den Netzausbau im Bundesgebiet. Er basiert auf den Vorschlägen der Netzentwicklungspläne der Netzbetreiber. Die letzte Anpassung in 2019 hatte nur minimale Anpassungen beinhaltet. Die letzte größere Anpassung erfolgte 2014. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
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