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Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 30.04.2020
Förderrichtlinie zum Herdenschutz
Erster Schritt in die richtige Richtung
Mit der ab 30. April gültigen "Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf" macht die bayerische Staatsregierung endlich den vom BN seit Jahren geforderten ersten richtigen Schritt zum Aufbau eines funktionierenden Herdenschutzes in Bayern: "Wir freuen uns, dass die Weidetierhalter in den Fördergebieten nun 100 Prozent Ihrer investiven Kosten für Zäune, Hunde und sogar mobile Ställe erstattet bekommen. Die Staatsregierung zeigt damit, dass sie die Tierhalter mit der Bewältigung der Herausforderung Herdenschutz nicht alleine lassen will", kommentiert Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz (BN), mahnt aber auch weitere Schritte an: "Allerdings besteht noch Nachbesserungsbedarf, damit alle von der Wolfsrückkehr betroffenen Weidetierhalter in Bayern von der Förderung profitieren. Und auch für die hohen laufenden Kosten des Herdenschutzes brauchen die Tierhalter in einem zweiten Schritt Unterstützung."

Denn die investiven Kosten machen nur einen Teil der Kosten für den Herdenschutz aus. Förderung muss es aus Sicht des BN auch für Ersatzinvestitionen, Reparatur- und Unterhaltsmaßnahmen, die laufenden Kosten des Herdenschutzes (z.B. Futter- und Tierarztkosten für Herdenschutzhunde) und den zum Teil erheblichen Zusatzaufwand fürs mehrmalige Ausmähen der Zäune geben. Insbesondere Weidetierbetriebe arbeiten personell und finanziell oft am Limit. Auch bei der Zusatzbelastung durch die laufenden Kosten brauchen sie deswegen Unterstützung. "Wir hoffen, dass die Staatsregierung nun auch den zweiten Schritt angeht und eine 'Förderrichtlinie laufende Kosten Herdenschutz Wolf' auf den Weg bringt", so Mergner.

Der BN kritisiert auch, dass bei der Definition der Fördergebiete frühere Rissereignisse und die hohe Mobilität der Wölfe nicht immer ausreichend berücksichtigt wurden und so gefährdete Weidegebiete von einer Förderung ausgeschlossen sind. Dies betrifft z.B. den südöstlichen Landkreis Oberallgäu (Gemeinden Wertach, Rettenberg und Bad Hindelang), wo es 2018 mehrere Nutztierrisse gab. Innerhalb einer Nacht könnte der zuletzt in Balderschwang gesichtete Wolf dieses Gebiet problemlos erreichen. Darum müsse auch den dortigen Weidetierhaltern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Tiere vor Wolfsrissen zu schützen. Der BN fordert die Staatsregierung dringend auf, die Definition der Fördergebiete vor diesem Hintergrund zu ergänzen.

Die Veröffentlichung einer Förderrichtlinie für den Herdenschutz in Bayern war spätestens mit dem ersten Wolfsnachwuchs in Bayern in 2017 fällig und vom BN auch immer wieder gefordert, aber leider hat die Staatsregierung seitdem viel Zeit verspielt. Der BN befürchtet, dass auch für diese Weidesaison die Förderrichtlinie für viele Weidetierhalter zu spät kommt. Bis die Angebote durch die Tierhalter eingeholt, die Förderanträge gestellt und bewilligt und die Materialien geliefert sind, müssen die Tiere vielerorts längst auf der Weide stehen.

Auf die betroffenen Landwirtschaftsämter kommt nun mit der Bearbeitung der Förderanträge und der Herdenschutzberatung viel Arbeit zu. Gerne unterstützt der BN in den betroffenen Gebieten den Aufbau funktionierenden Herdenschutzes im Rahmen seiner Möglichkeiten.


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