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![]() Deutsche Einspeisereglung fuer Strom aus regenerativen Energien
ist
keine staatliche Beihilfe und verstoesst nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit Mit
Erleichterung hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) e.V. das heutige Urteil
des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) zur Kenntnis genommen, dass es sich beim
deutschen Stromeinspeisungsgesetz um keine staatliche Beihilfe handelt. Der
EuGH betonte zudem, dass die deutsche Regelung nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit
verstoesst. Die Richter am EuGH weisen in einer Pressemitteilung
darauf hin, dass nicht alle vom Staat gewaehrten Vorteile staatliche Beihilfen
im Sinne des EG-Vertrages sind. Die gegenwaertige Regelung des
Elektrizitaetsmarktes stehe einem deutschen Gesetz nicht entgegen, durch das
eine Pflicht zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen begruendet
wird. "Nur solche Verguenstigungen,
die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewaehrt werden, seien
staatliche Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages", hei»t es w¸rtlich. "Damit
m¦ssen Windm¦ller nunmehr keine R¦ckzahlungsforderungen von Seiten der
Energieversorger befuerchten", betont BWE-Praesident Dr. Peter Ahmels.
Nach der Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes im April 1998 hatte die PreussenElektra
AG die Schleswag AG auf Rueckzahlung sogenannter "Mehrkosten" mit
Verweis auf die angebliche fehlende europarechtliche Gueltigkeit des Gesetzes
vor dem Landgericht Kiel verklagt. Die Kieler Richter hatten den Fall zur
Entscheidung an den EuGH in Luxemburg weitergeleitet. In der Folge zahlten
einige Energieversorger die den Windmuellern rechtlich zustehende Verguetung fuer
ihren umweltfreundlichen Strom nur noch unter Vorbehalt. "Damit enttarnt der Europaeische Gerichtshof
das Verhalten der Stromunternehmen als reine Verunsicherungstaktik gegenueber
den unabhaengigen Oekostrom-Produzenten", bewertet Ahmels das
EuGH-Urteil. Zur im vergangenen Oktober vom EuGH-Generalanwalt
aufgeworfenen Frage der "Behinderung der Warenverkehrsfreiheit"
betonen die Richter am Europaeischen Gerichtshof: Es sei zu beruecksichtigen,
dass die deutsche Einspeiseregelung dem Umweltschutz diene, da sie zur
Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen beitrage. Das mit der Regelung
verfolgte Ziel gehoere somit zu den vorrangigen Zielen der Gemeinschaft.
Woertlich heisst in der Pressemitteilung des EuGH: "Der Gerichtshof gelangt daher zu dem Ergebnis, dass die deutsche
Regelung unter diesen Umstaenden beim gegenwaertigen Stand des
Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Elektrizitaetsmarktes nicht gegen die
Warenverkehrsfreiheit verst¸»t." Die Entscheidung des Luxemburger Gerichts hat auch
positive Auswirkungen auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im April
vergangenen Jahres das Stromeinspeisungsgesetz abgeloesst hat. "Wenn schon die alte Einspeiseregelung keine
Beilhilfe darstellt, dann kann das EEG erst recht keine Beihilfe sein",
stellt die Energieexpertin und Europarechtlerin Doerte Fouquet klar. Sie
vertritt den BWE in Bruessel. Nach dem EuGH-Urteil sind damit auch die neuen
EEG-Verguetungssaetze juristisch "wasserdicht". Im Gegensatz zum alten
Einspeisegesetz sind die Verguetungstarife im EEG nicht nur 20 Jahre begrenzt
und nach Standorten differenziert, sondern werden auch regelmaessig den aktuellen
wirtschaftlich-technologischen Moeglichkeiten angepasst. "Mit dem
Urteil des EuGH ist eines voellig klar: Die EU-Wettbewerbsdirektion kann kuenftig
anderen Mitgliedsstaaten bei Fragen
marktnaher Unterst¦tzung erneuerbarer Energien das EEG in seinen
Grundprinzipien als Modell nahelegen, um Konflikte mit dem Beihilferecht von
vornherein zu vermeiden", so Fouquet. Dem weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien aus Gruenden des Umweltschutzes, der Nachhaltigkeit und
der Versorgungssicherheit steht also nichts mehr im Wege, resuemiert BWE-Praesident
Dr. Peter Ahmels. F¦r R¦ckfragen: Bundesverband WindEnergie e.V. D¸rte Fouquet
(0032-2-672-4367)ßßßß Dr. Peter Ahmels
(Tel.: 04425-227) Hintergrundinformationen Zum Bundesverband WindEnergie (BWE): Der BWE engagiert sich seit Jahren fuer eine
nachhaltige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien: Windkraft,
Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Mit derzeit ueber 8.500
Mitgliedern ist der BWE - der ausser in Osnabrueck und Berlin auch auf europaeischer
Ebene in Bruessel vertreten ist - der bundesweit groesste Verband im Bereich
regenerativer Energien.
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