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Der größere Druck macht sich bei getrennt lebenden Eltern physisch und psychisch deutlich stärker bemerkbar als bei Paaren: So klagen rund zwei Drittel von ihnen sowohl über Müdigkeit beziehungsweise Schlafstörungen als auch über Erschöpfung und Burnout. Darüber hinaus sagt rund jeder dritte Alleinerziehende, dass er aufgrund des hohen Drucks schon einmal niedergeschlagen beziehungsweise sogar depressiv war. Unter den Paaren gab dies hingegen nur jeder fünfte an. Um den Stress zu reduzieren, wünschen sich alleinerziehende Eltern deutlich mehr als zusammenlebende Mütter und Väter zusätzliche finanzielle Hilfen (71 Prozent), mehr Anerkennung von ihrem Arbeitgeber sowie mehr Unterstützung bei der Kindererziehung von ihrem Ex-Partner beziehungsweise von Angehörigen (39 Prozent). In Zeiten von Corona dürfte dies jedoch schwierig werden. Die KKH rät Eltern dennoch, die Ruhe zu bewahren und die Situation mit ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Viele Unternehmen haben individuelle Regelungen für Beschäftigte getroffen, die ihre Kinder wegen Kita- und Schulschließungen betreuen müssen. Wenn der Vertrag es nicht ausschließt, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt für wenige Tage weiterzahlen. Bleiben Betreuungseinrichtungen länger geschlossen, haben Eltern allerdings keinen Anspruch mehr auf eine bezahlte Freistellung. Alternativ können Mütter und Väter kurzfristig Urlaub nehmen - bezahlt oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlt - oder etwa über Überstundenabbau die Betreuung ihrer Kinder im Anschluss an die ersten Tage sicherstellen. In manchen Branchen können Eltern auch mittels Homeoffice oder flexiblen Arbeitszeitregelungen die aktuelle Situation bewältigen. Sollte ein Kind tatsächlich erkranken, können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage - alleinstehende Mütter und Väter jeweils bis zu 20 Tage - unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie von den gesetzlichen Krankenkassen Kinderkrankengeld, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist und der Arzt eine Erkrankung sowie die notwendige Betreuung bescheinigt. Weitere Informationen zum Krankengeld Kind gibt es online. Die Meldung basiert auf bislang unveröffentlichten Daten einer von der KKH in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage unter 1.007 Eltern von Kindern unter 18 Jahren im November 2019. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,7 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.kkh.de/presse/portrait.
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