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Selbst im strengen Bayern ist der Betrieb von Fahrradwerkstätten und der Verkauf von Ersatzteilen laut der Positivliste vom 18.03.2020 erlaubt. In Bremen besteht die Besonderheit, dass Einzeltermine für Reparaturen vorher zu vereinbarn sind, um regulären Publikumsverkehr zu vermeiden. Der Verkauf von Fahrrädern ist mittlerweile allerdings fast überall untersagt: Nur in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen auch Fahrradläden unter Einhaltung strenger Hygieneregeln weiterhin öffnen und Räder verkaufen. Nicht betroffen von diesem Verbot ist der Onlinehandel. Nähere Informationen finden Sie hier: ZIV erklärt, wo Fahrradläden und Werkstätten öffnen dürfen Fahrradhändler dürfen Werkstätten öffnen
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