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Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 23.03.2020
Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
Fahrradhändler dürfen Werkstätten öffnen
In den Richtlinien der Bundesregierung zum Umgang mit der Corona-Krise blieb unklar, ob Fahrradhändler ihre Läden zusperren müssen oder nicht. Inzwischen gibt es verschiedene Klarstellungen. Viele Bundesländer haben entschieden, dass Fahrradgeschäfte zumindest ihre Werkstätten öffnen dürfen.

Selbst im strengen Bayern ist der Betrieb von Fahrradwerkstätten und der Verkauf von Ersatzteilen laut der Positivliste vom 18.03.2020 erlaubt. In Bremen besteht die Besonderheit, dass Einzeltermine für Reparaturen vorher zu vereinbarn sind, um regulären Publikumsverkehr zu vermeiden. Der Verkauf von Fahrrädern ist mittlerweile allerdings fast überall untersagt: Nur in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen auch Fahrradläden unter Einhaltung strenger Hygieneregeln weiterhin öffnen und Räder verkaufen. Nicht betroffen von diesem Verbot ist der Onlinehandel.

Nähere Informationen finden Sie hier:
ZIV erklärt, wo Fahrradläden und Werkstätten öffnen dürfen
Fahrradhändler dürfen Werkstätten öffnen


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