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Seit dem 1. Januar 2013 ist die Ostsee Sondergebiet für die Einleitung von Schiffsabwässern nach Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens. Die damit verbundenen strengen Einleitgrenzwerte für Abwässer gelten seit dem 1. Juni 2019 verbindlich für alle neu gebauten Fahrgastschiffe. Für vorhandene Fahrgastschiffe gelten die Regeln ab dem 1. Juni 2021. Für einzelne Reisen von Fahrgastschiffen in russische Seegewässer östlich des 28°10´ Längengrades und zurück gilt unter bestimmten Bedingungen noch eine weitere Übergangszeit bis zum 1. Juni 2023. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Fahrgastschiffe, die mehr als 12 Passagiere befördern, Abwässer in Hafenauffangeinrichtungen abgeben müssen. Wenn der Anteil an Stickstoff um 70 Prozent und an Phosphor um 80 Prozent durch eine Behandlung an Bord reduziert wird, darf in die See eingeleitet werden. Die technische Handreichung richtet sich an Hafenbetreiber, lokale Verwaltungen, sowie kommunale Abwasserunternehmen und Reeder, um entsprechend den IMO-Vorschriften die Abnahme von Schiffsabwässern in Hafenauffangeinrichtungen im Ostseeraum zu unterstützen. Untersuchungen zum Umgang mit Abwasser haben gezeigt, dass fast jeder Hafen mit seinen eigenen, spezifischen Infrastrukturanforderungen eine maßgeschneiderte Lösung braucht. Die technische Handreichung für die Behandlung von Schiffsabwässern in Häfen wurde erstellt, um eine Auswahl möglicher Optionen für verschiedene Lösungsszenarien anzubieten. Weitere Informationen finden Sie unter www.bsh.de. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.
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