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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 06.12.2019
Chlorpyrifos-Verbot ist längst überfällig
Umfassende Reform hin zu wirklich herstellerunabhängigen Pestizid-Zulassungsverfahren dringend notwendig
Zum am 6.12. beschlossenen EU-weiten Chlorpyrifos-Verbot erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:

Das Chlorpyrifos-Verbot ist längst überfällig. Zitrusfrüchte und alle anderen Lebensmittel müssen endlich frei von diesem hirnschädigenden Nervengift sein. Chlorpyrifos hätte niemals eine EU-Zulassung bekommen dürfen, denn die Hinweise auf seine Gefahren lagen damals schon vor, wurden aber von den Zulassungsbehörden ,übersehen'. Das zeigt erneut, dass wir eine umfassende Reform hin zu wirklich herstellerunabhängigen Pestizid-Zulassungsverfahren brauchen.

Es ist bezeichnend, dass Agrarministerin Klöckner auch in diesem Fall wie schon bei den Bienengiften erst in allerletzter Minute von den Blockierern ins Lager der Verbots-Befürworter gewechselt ist. Noch vor einem Jahr stimmte sie einer Chlorpyrifos-Zulassungsverlängerung zu, noch vor wenigen Wochen wollte sie sich auf unsere Anfrage nicht auf das Verbot festlegen, obwohl die EU-Behörden es längst empfohlen hatten. Nächster Schritt muss nun ein EU-weites Importverbot für Mandarinen, Orangen und andere Lebensmittel mit Chlorpyrifos-Rückständen sein.

Wenn Klöckner es wirklich ernst meint, muss Deutschland sich jetzt auch für einen globalen Bann des Gifts einsetzen. Chlorpyrifos gehört schleunigst auf die ,POP-Liste' der Stockholm Convention mit weltweit geächteten Chemikalien. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass das Gift für die POP-Liste nominiert wird. Denn das Nervengift wurde sogar schon im arktischen Eis nachgewiesen, weitab aller Einsatzorte. Das belegt, dass Chlorpyrifos sich langfristig in der Umwelt anreichert und damit zu den persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants, kurz POP) gehört.

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher


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