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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 13.11.2019
Langer Weg zu einem gentechnik-anbaufreien Bayern
Vor zehn Jahren war es endlich soweit: In Bayern endete der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
Vor zehn Jahren war es endlich soweit: In Bayern endete der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Auseinandersetzung um die Agrogentechnik in Bayern begann bereits 1993 mit den Einwendungen gegen genmanipulierte Zuckerrüben. Viele Einwendungen und Proteste gegen Freisetzungsversuche sowie Diskussionen über die Risiken führten gegen den Widerstand der damaligen Staatsregierung, großer Teile der Agrarwissenschaft und der chemischen Industrie von Monsanto bis Bayer und BASF endlich zu einem Umdenken.

Seit 2009 werden in Bayern keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut. Seit 2010 gibt es keine Freisetzungsversuche mehr.

Gentechnik in Futtermitteln
Nach wie vor werden gentechnisch veränderte Futtermittel nach Bayern importiert und hauptsächlich an Schweine und Geflügel, aber auch noch an Milchkühe verfüttert. Eine verpflichtende Kennzeichnung der so erzeugten Lebensmittel gibt es nicht.

Auseinandersetzung geht jetzt um CRISPR/Cas und Co
Doch die Debatte um die Agrogentechnik ist nicht zu Ende, denn neue gentechnische Verfahren werden propagiert. Der BN fordert von der bayerischen Staatsregierung ein klares Nein zur Gentechnik nicht nur im Anbau, sondern auch in der Fütterung und ein klares Bekenntnis zur Regulierung der neuen Gentechnikverfahren gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hat in seinem Urteil vom Juli 2018 festgestellt, dass auch die neuen Verfahren dem Gentechnikrecht unterliegen.

Denn die Risiken der neuen Gentechnik sind ähnlich denen, die bereits seit 30 Jahren diskutiert werden. Der EuGH verweist auf das Vorsorgeprinzip und betont, dass sich mit den neuen Verfahren die gleichen Wirkungen erzielen ließen wie mit der Einführung eines fremden Gens in einen Organismus. Außerdem lassen sich gentechnisch veränderte Organismen in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß erzeugen als herkömmlich. Deshalb müssen die Regeln für die bisherige Gentechnik, die u.a. Zulassungsverfahren, Sicherheitsprüfung, Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln sowie Rückverfolgbarkeit umfassen, auch für die neue Gentechnik gelten.

Bilanz zehn Jahre mit Lebensmittelerzeugern am 29.11.
Um Bilanz zum langen Kampf für ein gentechnikanbaufreies Bayern zu ziehen, hat der BUND Naturschutz für den 29.11. ab 16.00 Uhr zu einer Veranstaltung nach München eingeladen, an der Bauern, Futtermittelhändler und Lebensmittelerzeuger teilnehmen werden.


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